Anwaltspostfach bei der BRAK

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kkinast
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#21

13.05.2015, 12:00

ich habe aktuell noch einmal auf der Infoseite von LawFirm nachgesehen (http://erv.kanzleirechner.de). Danach hat die Kammer wohl veröffentlicht, dass noch keine Signaturkarten beschafft werden sollen. Ein Lesegerät wird aber wohl in jedem Fall benötigt.
Pitt
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#22

13.05.2015, 12:55

Hier soll es demnächst weitere Infos der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA geben:
http://www.bea.brak.de/
kkinast
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#23

01.06.2015, 11:12

was immer da wohl mit "demnächst" gemeint ist; heute ist jedenfalls noch nichts dort zu sehen. In einer LawFirm Startmitteilung habe ich gelesen, dass das EGVP jetzt wohl doch noch länger aktiv bleiben soll.
ilo
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#24

09.06.2015, 09:45

Ich habe gerade gelesen, dass das EGVP jetzt doch noch bis zum 01.10.2016 geöffnet bleiben soll. Dann haben wir ja für neun Monate auch noch beide Postfächer "am Hals".
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Adora Belle
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#25

18.06.2015, 11:50

Ich verlinke hier mal einen kurzen Artikel vom Kollegen Ferner, mit ein paar nützlichen Hinweisen.

RA Ferner zum BeA

Bleibe weiterhin gespannt.
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#26

18.06.2015, 12:33

Danke Adora ;)

Der Satz hat mir gefallen:
Was soll ich dazu sagen: Sind ja noch ganze 6 Monate zur Umstellung.
:lolaway
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#27

18.06.2015, 14:49

Adora Belle hat geschrieben:Ich verlinke hier mal einen kurzen Artikel vom Kollegen Ferner, mit ein paar nützlichen Hinweisen.

RA Ferner zum BeA

Bleibe weiterhin gespannt.
Danke für den Artikel.
Die ganze Geschichte ist ja wirklich noch ein ziemliches Mysterium was die praktische Umsetzung angeht. Wir sind schon dabei, alles zu dem Thema zu sammeln, auch die kostenfreien Broschüren des DAV.
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#28

01.07.2015, 11:13

zum Thema gab es kürzlich Neues in den LawFirm Startmitteilungen:
http://anwaltssoftware-blog.de/2015/06/ ... -der-brak/

und auch die Infoseite der BRAK unter http://www.bea.brak.de ist nun mit Inhalten versehen.
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#29

06.07.2015, 08:17

Ich habe mir mal den Beitrag aus der aktuellen BRAK-Mitteilung angesehen. Die beA-Karte (ggf. auch mit Signierfunktion) wird zur Erstanmeldung des Anwalts benötigt, das ist ja noch klar. Aber dann auch für die tägliche Anmeldung :augenreib
Glauben die ernsthaft, jeder Anwalt packt morgens die beA-Karte ins eigens bei im installierte Lesegerät rein um zu sehen, ob Nachrichten da sind?? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Und ab 2018 können EB ohne Signatur auch nur vom Anwalts-beA versandt werden, die Mitarbeiter müssen mit Signatur versenden, das wird ja spannend.

Nachtrag: Ab Herbst (!) sollen die Anwälte schriftlich über (technische) Voraussetzungen, Art der Signaturkarte usw. schriftlich informiert werden. Ich sehe schon wieder eine kurz-vor-knapp-Anschaffung daraus werden.
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#30

06.07.2015, 17:29

Abholen sollte die beA-Post ja die Kanzleisoftware oder die MitarbeiterIn. Dafür gibt's ja auch Benutzer mit unterschiedlichen Rechten (lesen/sxhreiben / nur lesen). Die anwaltliche Arbeitsweise muss sich aber etwas der modernen Technik anpassen, wie in allen anderen Branchen auch. Zukünftig wird wohl das unterschreiben und versenden mit der Karte Teil der anwaltlichen Tätigkeit. Er unterschreibt halt mit der Karte und gibt das Dokument frei. Das macht er ja heute schon - in seiner analogen Anwaltswelt - mit seiner Postmappe. Könnte lustig werden
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