Anwaltspostfach bei der BRAK

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#101

03.09.2015, 10:46

Muschel hat geschrieben:Ich habe nochmal kurz eine Frage zum Mitarbeiterzertifikat. Bräuchte ich ja, um auch Post sichten etc. zu können.

Wie sieht es jetzt aber aus wenn mir der RA (wovon ich ausgehe) die Signaturkarte gibt (PIN ebenso), so dass ich gleich von meinem PC aus in das beA gucken kann? Braucht man dann das Zertifikat noch?
Ich denke nicht, bei uns wird es wohl ähnlich laufen.
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#102

03.09.2015, 11:01

Gestern sind hier die Zugangsnummern angekommen.
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Andy66
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#103

03.09.2015, 11:34

Ich fände es auch sehr praktisch, wenn die Signaturkarte quasi bei mir liegen würde. Ich sehe da aber ein größeres Problem: Mit der Signaturkarte und der PIN bestätigt der Anwalt, dass er/sie persönlich das Schriftstück entgegengenommen bzw. versendet hat. Wenn die Signaturkarte dem Sekretariat zur allgemeinen Verwendung überlassen würde, könnte das evtl. dazu führen, dass - wenns denn dann aufkommt - evtl. Schriftsätze nicht wirksam eingereicht worden sind.

Ich erinnere mich, dass ich in der Haftpflichtecke mal sowas gelesen hatte (Verwendung der Signaturkarte durch das Sekretariat beim Versand einer Fristsache - war kein Wiedereinsetzungsgrund, weil die Mitarbeiterin die Signaturkarte gar nicht hätte benutzen dürfen).

Man sollte sich auch als Mitarbeiterin sehr genau überlegen, ob man hier wirklich so viel Verantwortung übernehmen will. Klar, nur zum Reinschauen und Postabholen, da sehe ich ehrlich auch kein Problem. Aber die Karte müsste auf jeden Fall sorgfältig aufgehoben werden. Sonst gibts die gleichen Probleme, wie wenn man seine EC-Karte verliert und die PIN draufsteht.

Ich kenne ja auch Anwälte, die uns am liebsten alles machen lassen würden (damit sie es vom Hals haben). Aber unsereins kann halt mal keine Schriftsätze unterschreiben. Und wenn wir die Karte und die PIN hätten, dann wäre die Versuchung groß, dass es dann heißt "Verschicken Sie das mal".
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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#104

03.09.2015, 11:44

Geniesserin hat geschrieben:
Muschel hat geschrieben:Ich habe nochmal kurz eine Frage zum Mitarbeiterzertifikat. Bräuchte ich ja, um auch Post sichten etc. zu können.

Wie sieht es jetzt aber aus wenn mir der RA (wovon ich ausgehe) die Signaturkarte gibt (PIN ebenso), so dass ich gleich von meinem PC aus in das beA gucken kann? Braucht man dann das Zertifikat noch?
Ich denke nicht, bei uns wird es wohl ähnlich laufen.
Aus meiner Sicht ging es auch hauptsächlich um das Abholen von Dokumenten, praktisch wie den E-Mail-Eingang prüfen, das macht hier auch kein RA selbst. Das Versenden ist selbstverständlich eine andere Sache.
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#105

03.09.2015, 12:00

Zum Thema Kartenlesegerät:

Das von uns verwendet findet sich in der Auflistung der Bundesnetzagentur wieder, allerdings kann ich nicht prüfen, welche Firmware unser Gerät hat.
Das Gerät wurde 2010 gekauft und die Liste sieht eine Version von 2007 vor, also müsste es passen. Aber etwas unruhig bin ich dennoch.
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#106

03.09.2015, 12:14

Irgendwo kann man die Versionsinfo der Treibersoftware sehen, wenn ich wieder im Büro bin gucke ich mal ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#107

03.09.2015, 12:16

Geniesserin hat geschrieben:Aus meiner Sicht ging es auch hauptsächlich um das Abholen von Dokumenten, praktisch wie den E-Mail-Eingang prüfen, das macht hier auch kein RA selbst. Das Versenden ist selbstverständlich eine andere Sache.
Auch da habe ich ein ungutes Gefühl, wenn das mit der Anwaltskarte gemacht wird, wäre das m. E. vergleichbar damit, dass das Sekretariat ein EB unterzeichnet - absolutes no go!
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#108

03.09.2015, 12:52

Ich warte hier erstmal noch genauere Informationen ab. So ganz sind sich ja eh noch nicht alle einig, wie es laufen wird. Hauptsache, die Gerichte haben bis irgendwann 2020 oder so die Möglichkeit da was einzurichten und den Anwälten wird zum 01.01.16 die Pistole auf die Brust gesetzt. :roll:

Wenn der Anwalt durch das Abrufen des Postfachs mit seiner Karte den Empfang quasi bestätigt, wird man um die Mitarbeiterkarte nicht herumkommen. Denn die Post muss ja auch abgerufen werden wenn der Anwalt verhindert ist und die Post zwar abgerufen wird, von ihm aber an dem Tag gar nicht zur Kenntnis genommen werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#109

03.09.2015, 16:56

skugga hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben:Aus meiner Sicht ging es auch hauptsächlich um das Abholen von Dokumenten, praktisch wie den E-Mail-Eingang prüfen, das macht hier auch kein RA selbst. Das Versenden ist selbstverständlich eine andere Sache.
Auch da habe ich ein ungutes Gefühl, wenn das mit der Anwaltskarte gemacht wird, wäre das m. E. vergleichbar damit, dass das Sekretariat ein EB unterzeichnet - absolutes no go!
Ich lese das hier: http://bea.brak.de/wie-funktioniert-bea ... enempfang/
so, dass kein Empfang mit dem Abruf bestätigt wird, sondern diese Bestätigung erst "per Hand" ans Gericht gesandt werden muss.
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tiko73

#110

03.09.2015, 17:02

Ja, Genießerin, so hatte ich das im SEminar auch verstanden. Es wird wohl Extra EBs geben, wo der RA bewusst die Zurkenntnisnahme des Schriftstücks abgeben muss (wie auch immer das dann genau aussieht/funktioniert).
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