Anwaltspostfach bei der BRAK

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#791

14.02.2019, 13:32

Hier sind auch bisher keine Rechnungen eingetrudelt und vor allem: wie wollen die das begründen? Dass Kosten für die Faxseiten geltend gemacht wurden, war verständlich und wurde ja auch nur deswegen eingeführt, weil es so ganz tolle Anwälte gab, die ihre Schriftsätze dreifach per Fax übermittelt und dann noch im Original eingereicht haben. Also vollkommen sinnloser Papierverbrauch bei Gericht, vor allem, da das Fax ja auch nur zur Fristwahrung dienen konnte; der Schriftsatz musste auf jeden Fall mit Originalunterschrift beim Gericht eingereicht werden.

Bei beA ist das anders; da wird nichts mehr nachgereicht. Der Schriftsatz gilt durch die qualifizierte Signatur als ordnungsgemäß unterschrieben und eingereicht. Dass die Gerichte zum größten Teil noch nicht in der Lage sind, das so zu verarbeiten wie es eigentlich sein sollte, kann nicht zulasten der Parteien gehen. Ich denke nicht, dass hier eine Rechnung kommen wird. Vor allem gibt es ja auch Gerichte, die durchaus bereits mit beA arbeiten und ebenso alles per beA übermitteln.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#792

14.02.2019, 13:36

Beim Seminar von Frau Jungbauer kam die Frage im letzten Jahr auch auf. Es gibt derzeit - wie bereits geschrieben - für die Gerichte keine Möglichkeit, die beA-Ausdrucke abzurechnen. Normalerweise soll es ja auch so laufen, dass gar nicht mehr ausgedruckt wird, sondern das Gericht die per beA vom Gegner-Anwalt eingereichten Schriftsätze per beA an den Anwalt weiterleitet und beim Gericht die elektronische Aktenführung erfolgt. Demnach wären die per beA versandten Schriftstücke nur dann auszudrucken, wenn die Gegenseite - noch - nicht anwaltlich vertreten ist, z. B. bei der Klagezustellung. Bei Akteneinsicht in Strafsachen heißt es ja auch immer häufiger: "Ausdruck nicht nötig, der RA hatte die Ermittlungsakte als Datei", wenn es um die Geltendmachung von Fotokopiekosten geht. Ich könnte mir vorstellen, dass der Gesetzgeber erst mal abwartet, bis der elektronische Rechtsverkehr richtig Fahrt aufgenommen hat und dann z. B. ab 2020 oder 2022 eine entsprechende Passage im GKG einfügt. Das mit den Kosten für Faxe kenne ich nur in den Fällen, in denen z. B. ein nicht fristgebundener Schriftsatz per Fax und anschließend per Brief eingereicht wird.
TipsyJersey
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2015, 12:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#793

15.02.2019, 10:57

Es stand auch im Newsletter der BRAK 28/2017 vom 23.07.2017 (ganz unten unter Tipps und Tricks), dass ohne Erhebung weiterer Gebühren von der Justiz die notwendigen Abschriften und Beglaubigungen gefertigt werden:
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/n ... l#hl141936
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#794

15.02.2019, 11:05

Danke euch allen! :wink1
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1151
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#795

07.03.2019, 12:23

Ich habe jetzt auch einmal zum ersten Mal einen Schriftsatz und eine Klage an das Gericht nur über Bea gesandt :yeah . Ich hatte gelesen, dass man eine Eingangsbestätigung vom Gericht erhält. Wielange dauert das dann in etwa? Ich meine bei Fristsachen müssten man ja realtiv zeitnah wissen, ob alles ordnungsgemäß angekommen ist.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#796

07.03.2019, 12:31

Ich verschicke seit Monaten Schriftsätze per beA, Eingangsbestätigungen bekomme ich aber keine - weder von irgendeinem Gericht, noch von irgendeiner Staatsanwaltschaft.....
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#797

07.03.2019, 12:39

Der Bericht über die erfolgreiche Übertragung dürfte wohl ausreichend sein, um den Zugang nachzuweisen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#798

07.03.2019, 12:45

Die Eingangsbestätigung ist etwas versteckt, siehe drittes Thema im Newsletter:
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/n ... ml#hl80561
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1151
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#799

07.03.2019, 12:50

Kann man den Bericht irgendwie ausdrucken, so zur Sicherheit? Wenn ja, wo finde ich den denn? Wenn ich bei "Gesendet" raufgehe und Doppelklick auf die Nachricht mache die versandt wurde, erscheint quasi eine Übersicht, was verschickt wurde mit der Vermerk "Zugegangen 07.03.2019".

Reicht das? Meine Chefs sind sonst sehr ängstlich dass das auch alles eingegangen ist.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#800

07.03.2019, 12:59

Es wurde in diversen Seminaren empfohlen, alle versendeten Nachrichten zu exportieren. So hat man alle Dateien über den Zugangsnachweis gespeichert.
Antworten