Anwaltspostfach bei der BRAK

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Feldhamster
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#721

13.09.2018, 09:01

Nachfragen von mir in diversen Wachtmeistereien von AG, LG und StA haben ergeben, dass dort Eingänge ausgedruckt und dann wie normale Papierposteingänge behandelt und an die Geschäftsstellen verteilt werden.
Für das Versenden sind die Geschäftstellen zuständig lt. dortiger Auskunft. Ich habe mir daraufhin aus meiner Telefonliste einige Geschäftsstellen rausgepickt und telefonisch nachgefragt (jeweils AG). Antwort immer "nein, wir verschicken über den elektronischen Rechtsverkehr nicht".

So viel zum Thema, die RAe müssen erreichbar sein....
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Anahid
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#722

13.09.2018, 09:36

Feldhamster hat geschrieben:
12.09.2018, 18:20
Ich hatte mit meiner Chefin auch überlegt, anderen RAen Schreiben in außergerichtlichen Angelegenheiten über beA zu schicken. Da wir aber wissen, dass etliche RAe noch nicht mal ihre Karten beantragt und somit überhaupt keinen Zugang gaben, faxen wir lieber weiter...
Hab ich auch schon überlegt, das zu machen. Auf eine Art hatten die Anwälte mehr als genug Zeit, sich zu kümmern. Die Sturheit einiger, die noch nichtmal zum ersten geplanten beA-Start eine Karte beantragt hatten, ist eigentlich ehrlich gesagt nicht mein Problem. Aber ich habs bislang auch unterlassen, obwohl es für uns einen Mehraufwand bedeutet. Da wir mit elektronischer Akte arbeiten, ist es für uns viel einfacher, Schreiben mit Anhängen per beA zu verschicken, anstatt den ganzen Kram auszudrucken. Aber trotzdem schick ich bisher nur an Gerichte per beA.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jara
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#723

13.09.2018, 15:56

Danke für die Infos! Ich finde es auch albern wie die Anwälte sich zum Teil aufführen...

Naja, dann weiß ich ja dass die Email Benachrichtigung funktioniert... Das hat meine Chef wohl eingerichtet, weigert sich ansonsten das beA zu nutzen, wg der Sicherheitslücken.. ... Aber fleißig Emails schicken....

Man muss nicht alles verstehen...
alexandras
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#724

21.09.2018, 07:51

Hallo,

hat noch jemand Probleme, den bea Client zu starten? Wir hatten für mich als Mitarbeiter alles fertig eingerichtet und ich konnte mich auch gut eine Woche lang einloggen. Nun wollte ich den bea Client starten, aber nach dem Ladevorgang kam eine Fehlermeldung, dass eine Verbindung zur Update Prüfung nicht hergestellt werden kann. Danach bricht er ab. Dieses Problem besteht bei zwei Rechnern, an dem Dritten konnten wir ganz normal starten. Der einzige Unterschied ist, dass der Client auf dem Rechner, an dem es funktioniert Ende 2017 vor der Abschaltung bereits installiert war, auf den anderen beiden nicht. Hier wurde der Client erst Anfang September installiert.

Liebe Grüße
Coco Lores
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#725

21.09.2018, 08:12

alexandras hat geschrieben:
21.09.2018, 07:51
Der einzige Unterschied ist, dass der Client auf dem Rechner, an dem es funktioniert Ende 2017 vor der Abschaltung bereits installiert war, auf den anderen beiden nicht. Hier wurde der Client erst Anfang September installiert.

Liebe Grüße
Dann würde ich den mal fix deinstallieren! Das war doch mit der Grund warum alles abgeblasen wurde oder? :kopfkratz
Nicht dass ihr dadurch eure Daten zugänglich macht. Wenn da irgendwelche Hacker dran sind, ist es ja klar, dass das wunderbar funktioniert. Sollte es aber eigentlich nicht!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#726

21.09.2018, 08:14

Aber ich kann mich problemlos einloggen mit beiden Karten!
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#727

21.09.2018, 08:20

Danke Coco Lores für Deine Info - ich geb die Info an unseren IT Zuständigen weiter :)
Coco Lores
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#728

21.09.2018, 08:26

beA muss vorerst offline bleiben - Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am Freitag hatte die BRAK die beA-Webanwendung vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation (Deinstallationsanleitung, Download-PDF), um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.
"Es ist bedauerlich, dass das beA, eine für die deutsche Anwaltschaft besonders wichtige technische Errungenschaft, derzeit nicht zur Verfügung steht. Die BRAK räumt der Sicherheit des beA und aller Anwältinnen und Anwälte, die das beA einsetzen, absoluten Vorrang ein. Das betrifft insbesondere auch mögliche Hackerangriffe auf die Client-Security", so Dr. Martin Abend, Vizepräsident der BRAK. Daher habe die BRAK auch vom technologischen Dienstleister vorgeschlagene Zwischenlösungen verworfen. "Im Interesse eines sicheren elektronischen Rechtsverkehrs und zum Schutze der Anwaltschaft wird das beA wieder zur Verfügung stehen, sobald unser Dienstleister eine Lösung für diese Sicherheitslücke gefunden hat", so Dr. Abend weiter.
Die BRAK wird daher das beA-System erst dann wieder online bereitstellen, wenn der Dienstleister die Störungen vollständig behoben hat und einen sicheren Zugang gewährleisten kann. Weitere Informationen stellt die BRAK jeweils auf www.brak.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
• Deistallationsanleitung: Anleitung zur Anpassung der beA-Konfiguration (Stand 27.12.2017)
• Presseerklärung der BRAK Nr. 15/2017



Am 20. Dezember 2017 kam es dann zu dem Ereignis, das uns bis heute beschäftigt: Herr Drenger, ein Mitglied des Chaos Computer Club Darmstadt, fand in der gesonderten Software für die Anmeldung zum Postfach, im sog. ClientSecurity System, einen Schwachpunkt beim Sicherheitszertifikat. Er teilte seine Erkenntnisse daraufhin dem Zertifikateanbieter T-Systems und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit, sodass T-Systems ihr Zertifikat für ungültig erklären musste und damit das beA nicht mehr ansteuerbar war. Die BRAK hat sich bei Herrn Drenger zwischenzeitlich für das Aufdecken der Sicherheitslücke und deren vertrauliche Meldung bedankt. Zur Klarstellung: Nach unseren Informationen waren und sind die beA-Plattform selbst, die Verschlüsselung der Nachrichten und die Sicherheit der Nachrichtenübermittlung und Speicherung im beA-System von der aktuell festgestellten Sicherheitslücke nie betroffen.


Das sind Auszüge aus dem Newsletter zum beA! Nur nochmal zur Info
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
alexandras
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#729

21.09.2018, 09:10

Danke :)
Tatjana H.
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#730

08.10.2018, 08:25

Morgen :)

ich gebe zu, ich habe nicht die ganzen 73 Seiten gelesen (ich bin total unter Wasser in der Kanzlei :( ). Ich habe Probleme mich beim beA anzumelden weil mein Lesegerät trotz Update keine Karte lesen kann udn ich somit kein Token habe. Letzte Woche ging alles einwandfrei. Jemand ne Idee, woran es liegen könnte? Muss ich nach dem ganzen Zauber, den dieses "super" programm veranstaltet hat, jetzt auch noch neue Lesegeräte bestellen?

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank

Tatjana
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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