Ich habe diesen Link gefunden
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/ne ... .news.html
Dort steht:
"Die BRAK wird das beA-Gesamtsystem zum Starttermin zur Erstregistrierung und vollständigen Nutzung bereitstellen. Nach bisheriger Planung sollte zwei Wochen vor dem Starttermin, also ab dem 15.09.2016, die Nutzung des beA ausschließlich für die Erstregistrierung freigeschaltet werden. Damit sollte der Vollbetrieb des beA in der Zeit unmittelbar nach dem Starttermin entlastet werden. Eine solche Vorbereitungsphase ist infolge der aktuellen Entwicklungen nicht mehr notwendig. Die Erstregistrierung kann nunmehr ohne weiteres direkt im Vollbetrieb des beA erfolgen."
Verstehe ich das jetzt richtig, dass eine Erstregistrierung nicht mehr notwendig ist, sondern das diese mit dem Starttermin ab dem 29.09.2016 möglich ist?
Anwaltspostfach bei der BRAK
Verstehe ich genauso wie du, Di.ane.
Also warten wir jetzt alle entspannt bis zum 29.9. und zwingen dann gemeinsam die beA-Server in die Knie
Also warten wir jetzt alle entspannt bis zum 29.9. und zwingen dann gemeinsam die beA-Server in die Knie
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Vielleicht wird ja auch auf den letzten Metern alles nochmal ausgebremst:
http://www.werner-ri.de/rechtsnews/news ... -29092016/
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Die verfassenden Anwälte sehen noch gar nicht so alt aus, als wenn die es nicht mehr schaffen würden, sich mit einer solchen Technik auseinanderzusetzen.
Denn dass man sich - egal mit welcher Technik - auseinandersetzen muss, liegt auf der Hand. Denn der elektronische Rechtsverkehr ist ja bereits gesetzlich verankert (seit dem 10.10.2013) und damit nicht wegzudiskutieren. Also bitte was bringt das Schießen gegen beA, außer dass man mal wieder Gerichte beschäftigt und halt nicht "gezwungen" wird, dieses System zu nehmen, sondern sich auch ein anderes aussuchen kann. Ändert nichts daran, dass ich gezwungen bin, die elektronische Zustellung zu ermöglichen und entsprechend irgendwie täglich irgendwo diese abzurufen.
Denn dass man sich - egal mit welcher Technik - auseinandersetzen muss, liegt auf der Hand. Denn der elektronische Rechtsverkehr ist ja bereits gesetzlich verankert (seit dem 10.10.2013) und damit nicht wegzudiskutieren. Also bitte was bringt das Schießen gegen beA, außer dass man mal wieder Gerichte beschäftigt und halt nicht "gezwungen" wird, dieses System zu nehmen, sondern sich auch ein anderes aussuchen kann. Ändert nichts daran, dass ich gezwungen bin, die elektronische Zustellung zu ermöglichen und entsprechend irgendwie täglich irgendwo diese abzurufen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Eigentlich freue ich mich auf das beA. Ich denke, wenn das alles mal richtig läuft, dann ist das echt eine tolle Sache. Es wird am Anfang zwar noch einige Gefahren und Schwierigkeiten mit sich bringen, aber im Grunde ist das eine gute Sache. Ich bin aber auch mal gespannt, ob der Termin am 29.09. wirklich stehen bleibt.
- paralegal6
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29.wird sicher nix, die Rechtstreite sind bis dahin vermutlich nicht beendet
Da ich noch eine andere Frage hatte, habe ich bei bea@bnotk.de auch mal nachgefragt, wie das denn jetzt mit der Mitarbeiterkarte aussieht. Diese hatte ich bei der ersten Kartenbestellung mit in Warenkorb gepackt und (wie ich dachte) auch bestellt.
Schön, dass man das auch mal erfährtAntwort der BNotK hat geschrieben:Die beA-Karte Mitarbeiter haben Sie damals vorbestellt. Eine verbindliche Bestellung ist nun über unser Bestellportal möglich.
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tiko73 hat geschrieben:Da ich noch eine andere Frage hatte, habe ich bei bea@bnotk.de auch mal nachgefragt, wie das denn jetzt mit der Mitarbeiterkarte aussieht. Diese hatte ich bei der ersten Kartenbestellung mit in Warenkorb gepackt und (wie ich dachte) auch bestellt.
Schön, dass man das auch mal erfährtAntwort der BNotK hat geschrieben:Die beA-Karte Mitarbeiter haben Sie damals vorbestellt. Eine verbindliche Bestellung ist nun über unser Bestellportal möglich.
Ach, ich dachte auch, dass ich die Mitarbeiterkarten gleich mitbestellt habe. Da muss ich mich dann auch nochmal schlau machen
Gruß Anja
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Gibt es denn schon Ergebnisse bei den laufenden Verfahren? Ich habe jetzt nichts finden können und ob und was der Bundesrat am 23.9. entschieden hat, steht auch nicht auf der Seite der BRAK
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ist alles noch offen, wobei der Gesetzgeber mit einer heute in Kraft tretenden Verordnung dem BRAK-Zeitplan Erfolg verschaffen will. Die Verfahren vor dem AGH sollen nach den Vorstellungen der BRAK und des BMJV damit auch erledigt werden:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/n ... postfachs/
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... A-in-Kraft
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