Anwaltspostfach bei der BRAK

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tiko73

#281

12.11.2015, 13:33

Mir wurde gesagt dass Adresse etc. nicht auf die Karte kommt. Nur der Name des RA und dessen beA-ID. Wenn jetzt also die Adressbezeichnung so ist dass die Post bei euch ankommen sollte würde ich es lassen und so beantragen.

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powerlocke83
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#282

12.11.2015, 13:40

Ich muss aber auf der Rechnung die richtige Bezeichnung haben. Wir haben da einen ganz genauen Steuerberater.
Die Zustellung der Karte wird klappen. Ich müsste nur dann wenn die Rechnung kommt die Daten ändern lassen.
Tatjana H.
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#283

12.11.2015, 15:19

Hallo,

ich muss mal grade was ganz doofes fragen:

Wir haben zwei Anwälte. Die haben beide so ein Schreiben mit einer Antragsnummer bekommen. Jetzt bestellt ich gerade die Karten und die Geräte udn werde einmal gefragt nach dieser Nummer. Die gebe ich ein uns schwupps steht da: "Willkommen Herr XXX". Ich denke, ok, gehst du auf weiter und dann musst du ja, damit der andere RA auch eine persönliche Karte hat die andere Nummer eingeben. Aber da wird gar nicht mehr nach gefragt.

Muss ich für jeden RA einzeln die Bestellung machen von Karte und Chipleser?

Danke :)
Tatjana

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tiko73

#284

12.11.2015, 15:28

Karte: Ja
Kartenleser: Nein
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Dany1981
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#285

12.11.2015, 15:29

Huhu, also ich hab für jeden Anwalt die Karte extra bestellt.

Des Gerät selbst bestellen wir woanders.
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Tatjana H.
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#286

12.11.2015, 16:10

Danke schön :)
Tatjana

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tiko73

#287

13.11.2015, 11:17

Gerade bei den ganzen Literatur-Werbeblättchen gefunden:
Es gibt (ab Dezember) jetzt doch tatsächlich auch ein Buch zum beA :schock
Ich frage mich ernsthaft, was die auf 192 Seiten dazu erklären wollen.
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#288

13.11.2015, 17:07

Hab schon öfters Bücher darüber gesehen
Kaufen werden wir aber keins
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yaris
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#289

15.11.2015, 14:15

sorry, aber ich vertrete hier eine andere Meinung und möchte für alle tapferen "Mitstreiter" unserer Branche auch ein paar andere Aspekte und Argumente "pro Buch" liefern. Es genügt meiner Einschätzung nach nicht, einfach nur eine beA-Karte zu bestellen, ein Kartelesegerät zu kaufen, sich registrieren, installieren und darauf zu warten, dass der Softewareanbieter den Rest erledigt. Hier denke ich, muss man schon auch über den Tellerrand schauen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein sehr komplexes Thema und es sollte für jede Kanzlei selbstverständlich sein, sich damit intensiv und rechtzeitig zu beschäftigen. Um Ihre Frage zu beantworten, was man auf 192 Seiten dazu erklären kann, habe ich mal im Netz recherchiert und zitiere exemplarisch aus der Werbung des Deutschen Anwaltsverlages das Inhaltsverzeichnis eines Werks:

Welche Pflichten sind mit dem beA verbunden?
Wo kann bzw. muss man ab wann elektronisch einreichen oder: „Flickenteppich Deutschland" – wie schütze ich mich vor Fristversäumnissen?
Welche Anforderungen bestehen an Dateiformate?
Welche Änderungen der Büroorganisation sind sinnvoll; welche notwendig?
Was tun, wenn die Technik „streikt"?
Muss man alles „mitmachen"? Wo kann man eigene Wege gehen?
Wie funktioniert die Postbearbeitung mittels beA?
Welche Tätigkeiten können die Anwälte auf die Mitarbeiter delegieren, welche Tätigkeiten müssen sie zwingend selbst erbringen?
Was ist künftig beim Empfangsbekenntnis zu beachten?
Wie reduziere ich Dateivolumen, um auch umfangreiche Schriftsätze und Anlagen einzureichen?
Worauf sollte ich beim Kauf eines Scanners und der Dokumentenverwaltung achten?
Was ist unter „Zeitstempel" im elektronischen Rechtsverkehr zu verstehen?
Rechtsprechung des BGH zum elektronischen Rechtsverkehr
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zahlreiche Tipps, Handlungshinweise und Vorsorgemaßnahmen sowie Checklisten
Wörterbuch mit Fachabkürzungen usw.

Ganz ehrlich, ich konnte diese Fragen bislang noch nicht alle beantworten, ist aber eigentlich mein Job ... Meine Kanzlei wird sich sicherlich daher diese verhältnismäßig "kleine Investition" gönnen. Wenn ich allein an die Opt-In und Opt-Out Regelungen der einzelnen Bundesländer denke, die Gesetzesänderungen, die technische Umsetzung und vor allem wie wir tatsächlich in unserer Kanzlei auch rechtssicher scannen (darf ich Anlagen beim Scannen farblich verändern/vergrößern etc.???) usw. usw. möchten wir einfach gewappnet sein. Meiner Einschätzung nach darf man das Thema also nicht unterschätzen, auch gerade im Hinblick darauf, wenn ich von Kollegen immer wieder höre, dass diese künftig für ihre Chefs die elektronische Signatur übernehmen sollen - also quasi für ihre Anwälte Schriftsätze unterzeichnen sollen! Hier besteht anscheinend noch großer Informations- und Aufklärungsbedarf.

Ich find es toll, wenn sich Autoren hinsetzen und ein Werk verfassen, dass so breit alle Aspekte rund um den elektronischen Rechtsverkehr behandelt und das für wirklich wenig Geld, wenn man sich mal die Literaturpreise anschaut. Bücher zum elektronischen Rechtsverkehr haben daher sicherlich ihre Daseinsberechtigung.

Also jeder wie er/sie es will und wie er/sie es braucht ...

Mit freundlichen Grüßen

yaris
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#290

16.11.2015, 07:18

Du kannst bei der Kammer z.B. ganz viel darüber lesen, bea.brak.de da steht eigentlich alles was man wissen muss.
Ob das was du erwartest in dem Buch steht bezweifle ich. ( betreffend scannen)
Und dass die Karte nur von dem RA genutzt werden darf das wissen die denke ich selber, wie das jeder in der Praxis dann wirklich macht entscheidet der Chef. Finde es gut wenn euer Chef das kauft. Wir halt nicht
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