Anwaltspostfach bei der BRAK

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Whoville
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#261

05.11.2015, 10:18

Nadaa hat geschrieben:So wird es wohl auch bei uns in der Praxis aussehen... Richtig ist das ja eigentlich nicht, weil der Anwalt signieren müsste :pfeif
Das sollte auf jeden Fall vermieden werden, dann hierbei handelt es sich dann tatsächlich um Unterschriftsfälschung; ist doch jetzt beim EGVP dasselbe. Der Anwalt wird schon jedes Mal zum signieren kommen müssen. Vielleicht sollte man einfach sammeln und dann in einem Schwung die Post rausschicken.
RenateM
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#262

05.11.2015, 11:02

auweia, das mit der Unterschriftsfälschung seh ich genauso. Man bekommt doch glaube ich auch eine Rechtsbelehrung, wenn man die Karte in Empfang nimmt. Aber das würde ich auch so machen
sammeln und dann in einem Schwung die Post rausschicken
und dann dem lieben Anwalt ggf. das Händchen halten. Viel komplizierter als mit EC Karte zahlen ist das ja auch nicht.
Aber bis man mal darüber alles Verschicken muss, wird es ja noch ein paar Jahre dauern (2020 oder 2022, wenn ich das richtig verstehe). Und zum Empfangen reicht es ja, wenn sich der Anwalt einmal anmeldet und dann uns die Zugriffsrechte zum Abholen der eingehenden Post gibt. Dann hat er/sie danach nix mehr damit zu tun.
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AliceImWunderland
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#263

05.11.2015, 11:08

Ach so?! Ich dachte, dass man jetzt auch schon verschicken kann...
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Whoville
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#264

05.11.2015, 11:57

Ne, man MUSS es haben, es dauert aber noch Jahre, bis es voll einsatzfähig ist. Folgende Zeitabläufe wurden uns mitgeteilt:

ab 01.01.2016: Einrichtung beA und des zentralen Schutzschriftenregisters,
01.01.2018: Erreichbarkeit der Gericht für elektronische Dokumente,
ab 01.01.2020: Flächendecke Erreichbarkeit aller Gerichte für elektronische Dokumente; ab da gerichtsbarkeitweise Verpflichtung möglich,
ab 01.01.2022: Verpflichtung zur elektronischen Einreichung für alle Anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Also alles gar nicht so stressig. Hauptsache man hat es zum 01.01.2016 und die Karten für die Anwälte sind bestellt!
RenateM
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#265

05.11.2015, 12:20

ja genau. Man KANN schon ab dem 01.01. verschicken - an die Gerichte, die schon den Rechtsverkehr eröffnet haben, wie z.B. in Hessen - und an andere Anwälte. Aber man MUSS es noch nicht, d.h. man muss eigentlich nur abholen können und dafür reicht es, wenn der Anwalt sich einmal mit seiner Karte anmeldet und uns die Rechte gibt. Die Sendepflicht kommt erst in ein paar Jahren
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#266

05.11.2015, 12:57

:thx
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#267

05.11.2015, 13:18

Wir haben Anfang Oktober bestellt. Bei zwei Monaten wäre das also knapp im Dezember.
Dummerweise haben wir hier noch einen "frischen" Anwalt für den noch gar keine Karte bestellt werden kann. Wenn auch dort die Bearbeitungszeit so lange ist, dann wird das nix mit 01.01.2016 für ihn.
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Whoville
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#268

05.11.2015, 13:35

Geniesserin hat geschrieben:Dummerweise haben wir hier noch einen "frischen" Anwalt für den noch gar keine Karte bestellt werden kann. Wenn auch dort die Bearbeitungszeit so lange ist, dann wird das nix mit 01.01.2016 für ihn.
Das Problem haben wir auch, unser hat sogar erst in 2 Wochen seine mündliche Prüfung. Wie ich aber bei dem Seminar merken musste, ist das ganze noch leicht unausgegoren. Es wird zwar versucht, alle Karten bis zum 01.01.2016 zu verschicken, ich gehe aber nicht davon aus, dass das auch klappt. Warum sonst können die Karten für die Mitarbeiter erst frühestens ab Juli 2016 verschickt werden? Ich mache mir da keinen Stress, wenn die Karten da sind, sind sie da...
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#269

05.11.2015, 13:39

Eben. Und wenn man noch keine Karten hat, kann halt auch noch nichts abgerufen werden.

Einige Anwälte nehmen das übrigens total locker und sehen da haftungsrechtlich überhaupt keine Probleme, wenn man das beA nicht abruft! :schock Bin gespannt, wann es dazu die ersten Gerichtsentscheidungen gibt.
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#270

05.11.2015, 15:22

ich stell mir das jetzt auch nicht so problematisch vor. Wenn ich nicht abrufe, kann ich kein EB abgeben. Und dann ist es eh nicht zugestellt.
Wir bei uns wollen aber von uns aus gerne vorne mit dabei sein. Alles was ich elektronisch bekomme, muss ich nicht mehr Scannen. Und wir wollen auch elektronisch verschicken, sobald das geht.
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