Anwaltspostfach bei der BRAK

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suzette
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#241

30.10.2015, 11:24

Kann man nicht die Chipkartenleser verwenden, die schon für's Online-Banking in Benutzung sind?

Wir haben dafür eine HBCI-Chipkarte und müssen die PIN über die Tastatur am Kartenlesegerät eingeben.

Ich habe für das Modell (Cherry ST2000) auf der Herstellerseite nachgeschaut und dort stand: "erfüllt die strengen Anforderungen des Signaturgesetzes (SigG) und der Signaturverordnung (SigV) ..."

Solche Kartenlesegeräte dürften doch bereits vielfach vorhanden sein und zumindest in kleinen Kanzleien für den Anfang genügen.
tiko73

#242

30.10.2015, 12:11

Das haben wir auch bestellt und das kannst du verwenden.

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Nata1905
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#243

30.10.2015, 13:21

suzette hat geschrieben:"erfüllt die strengen Anforderungen des Signaturgesetzes (SigG) und der Signaturverordnung (SigV) ..."

Heißt dass, das bevor ich ein Lesegerät bestelle, ich wissen muss ob ich diese qualifizierte elektronische Signatur brauche oder nicht? Oder braucht man die immer?
Maddien
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#244

30.10.2015, 14:14

Nur wenn Du über das Postfach aktiv korrespondieren möchtest. In Anbetracht der Geltungsdauer dieser Zertifikate macht es für Euren Einsatzzweck vll anfangs keinen Sinn - da könnt Ihr dann ab 2018 drüber nachdenken.
läuft...
:huch
ellibeier
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#245

30.10.2015, 14:33

ja, mir haben die das bei unserem Programmsupport so erklärt: Wenn man nur empfangen will, reicht eine Basiskarte für die Anwälte oder eine Mitarbeiterkarte für uns. Alternativ zu diesen beiden reicht auch ein Zertifikat, das ist dann wohl eine Datei, die man auf dem Computer speichern kann oder besser auf einem Stick, dann ist es nicht weg, wenn der Computer geklaut wird. Ein Vorteil von dem Zertifikat ist, dass es kein Chipkarten-Lesegerät braucht.

Nur wenn man auch was über das beA versenden will, muss der Anwalt auch signieren können. Das gibt es wohl nur als Karte, also nicht als Zertifikat, so dass man zum Signieren auf jeden Fall auch ein Chipkarten-Lesegerät braucht. Ab 2018 wird diese Signatur wohl nicht mehr gebraucht, aber nur dann nicht, wenn der Anwalt es selber aus seinem beA verschickt.

Ich denke, dass das alles genauso für die Rechtsabteilungen gilt. Da hab ich die letzte Info aus dem Brak Magazin so verstanden, dass die Anwälte dort sogar je zwei Postfächer bekommen sollen.

Schönes WE, Elli
tiko73

#246

30.10.2015, 14:56

Die RAe benötigen auf alle Fälle ein Lesegerät. Die beA-Basiskarte gibt es nicht als Zertifikat!

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ellibeier
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#247

30.10.2015, 17:33

du hast recht, aber die Anwälte können sich ein (zusätzliches) Zertifikat besorgen und brauchen dann das Lesegerät nicht mitschleppen. Ich hab das hier mal grade von der Notarkammer-Seite aus der Beschreibung zum Zertifikat hier einkopiert:
Das beA-Softwarezertifikat ist ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat, das auf einem Speichermedium wie einem USB-Stick oder auf dem Rechner direkt installiert wird. Es kann beispielsweise dafür verwendet werden, um als Rechtsanwalt Nachrichten auf dem Laptop unterwegs abzurufen
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AliceImWunderland
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#248

05.11.2015, 08:58

So, ich muss mich ab heute leider auch mit dem Thema beschäftigen. :panik

Habe ich das jetzt in den vorherigen Beiträgen richtig verstanden: Wenn ich nur empfangen will, reicht das Zertifikat. Aber wenn ich auch versenden will, muss ich die Signaturkarte haben?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Maddien
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#249

05.11.2015, 08:59

Wenn Du empfangen möchtest (und das musst Du) reicht die Basiskarte.

Wenn Du versenden möchtest, brauchst Du bis 2018 irgendeine qualifizierte elektronische Signatur.
läuft...
:huch
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#250

05.11.2015, 09:04

Danke!
Jetzt hat mein Chef heute morgen mir aufgetragen, mich darum zu kümmern, dass das hier ab dem 01.01.16 läuft.

Organisatorische Frage: Habt Ihr an jedem Arbeitsplatz ein Kartenlesegerät? Oder reicht eins für die Kanzlei.
Ich habe jetzt so ein Cherry ST 2000 hier stehen (ist noch eingepackt). Die Frage ist jetzt, ob ich noch mehrere davon besorgen soll, oder sowieso nur von einem versendet wird.

Gibt es die Signaturkarte nur für den Anwalt, oder gibt es auch welche für die Mitarbeiter? Logisch wäre es, wenn es nur eine Karte für den Anwalt gäbe. Schließlich darf auch nur er die Schriftsätze an das Gericht unterzeichnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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