Kostenfestsetzungsantrag!
Verfasst: 06.07.2007, 11:46
Hallo Ihr Lieben, brauche wieder mal Hilfe ;-(
Angelegenheit: Wohnungseigentümersache, vorher außergerichtlich schriftverkehr gehabt mit dem gegner, danach hat der gegnerische Anwalt einen Antrag (Klage) an das AG eingereicht. Daraufhin hat das Gericht im schriftlichen Verfahren entschieden, wir haben natürlich den Antrag gestellt die Klage abzuweisen.
Beschluss AG: Antrag wird zurückgewiesen
Antragsteller (also der Gegner) trägt die Gerichtskosten
Nun möchte ich den KFA einreichen? kann ich das? Laut Gesetz kann man das nur auf Grund eines z. ZV geeigneten Titels geltend. Es liegt nur ein Beschluss vor. Wie habe ich das zu verstehen?
Danke im Voraus.
Angelegenheit: Wohnungseigentümersache, vorher außergerichtlich schriftverkehr gehabt mit dem gegner, danach hat der gegnerische Anwalt einen Antrag (Klage) an das AG eingereicht. Daraufhin hat das Gericht im schriftlichen Verfahren entschieden, wir haben natürlich den Antrag gestellt die Klage abzuweisen.
Beschluss AG: Antrag wird zurückgewiesen
Antragsteller (also der Gegner) trägt die Gerichtskosten
Nun möchte ich den KFA einreichen? kann ich das? Laut Gesetz kann man das nur auf Grund eines z. ZV geeigneten Titels geltend. Es liegt nur ein Beschluss vor. Wie habe ich das zu verstehen?
Danke im Voraus.