Kostenfestsetzungsantrag!

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Sevi83
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#1

06.07.2007, 11:46

Hallo Ihr Lieben, brauche wieder mal Hilfe ;-(
Angelegenheit: Wohnungseigentümersache, vorher außergerichtlich schriftverkehr gehabt mit dem gegner, danach hat der gegnerische Anwalt einen Antrag (Klage) an das AG eingereicht. Daraufhin hat das Gericht im schriftlichen Verfahren entschieden, wir haben natürlich den Antrag gestellt die Klage abzuweisen.
Beschluss AG: Antrag wird zurückgewiesen
Antragsteller (also der Gegner) trägt die Gerichtskosten
Nun möchte ich den KFA einreichen? kann ich das? Laut Gesetz kann man das nur auf Grund eines z. ZV geeigneten Titels geltend. Es liegt nur ein Beschluss vor. Wie habe ich das zu verstehen?
Danke im Voraus.
jenniver
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#2

06.07.2007, 12:01

Was hat das Gericht zu den außergerichtlichen Kosten angeordnet? In WEG-Sachen trägt meistens jede Partei die RA-Kosten selbst. Wenn ihr die Antragsgegner seid, habt ihr doch keine Gk eingezahlt also brauchst du doch keinen KFA einzureichen.
StineP

#3

06.07.2007, 12:05

Du kannst auch aufgrund eines Beschlusses ebenso einen KFA stellen.
Sevi83
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#4

06.07.2007, 12:12

zu den außergerichtlichen Kosten: "eine erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Antragsteller als unterliegende Partei hat die GK zu tragen. Anlass, von dem Grundsatz, nachdem eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Wohungseigent.verfahren nicht erfolgt, abzuweichen, sieht das Gericht hingegen nicht."
Das ist die Anordnung.
Wie hab ich das jetzt zu verstehen? müssen die Rechtsanwaltskosten seitens M beglichen werden oder?ich dachte ich darf das festsetzen lassen, da wir ja den fall gewonnen haben
StineP

#5

06.07.2007, 12:13

Offensichtlich dürfen die Kosten dann nicht festgesetzt werden. Ich würde sagen, ja, der Mdt muss die tragen
Sevi83
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#6

06.07.2007, 12:23

ja aber im Normalfall muss doch der gegner die RA-Kosten auch erstatten?seine RA-Kosten, unsere + GK? oder ist es anders, weil wir hier eine WEG-Sache haben? Aus dem Beschluss d. Gerichts kann ich das nicht entnehmen
jenniver
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#7

06.07.2007, 12:30

WEG-Sachen gehörten bis zum 30.06.2007 der freiwilligen Gerichtsbarkeit an und dementsprechend nicht wie andere Zivilsachen behandelt. Das Gericht ist meist von dem Grundsatz, dass jeder seine eigenen RA-Kosten zu tragen, abgewichen, wenn es z.B. um Zahlungsklagen wegen Hausgeld etc. ging. Ansonsten hat wie schon gesagt der Mdt die Kosten selbst zu tragen. Ein KFA scheidet in euren Fall ja aus, da der Antragsteller die Gk ja schon im Voraus bezahlt hat und ihre keinen KFA machen könnt.
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