Ich habe hier eine abgeschlossene Akte, in der auch alles bezahlt ist. Ich würde die Akte gerne ablegen, jedoch befindet sich noch das Original-Familienstammbuch des Mandanten darin, welches dieser trotz mehrfacher Aufforderung nicht abholt. Eine Telefonnummer des Mandanten haben wir nicht, die damalige Handynr. funktioniert nicht mehr. Wir wissen auch nicht, ob er noch unter der Anschrift wohnt, die er uns damals angegeben hat (es war mal die Rede davon, dass er "abgetaucht" sei). Post an die letzte bekannte Anschrift kommt zwar nicht zurück, aber das Familienstammbuch möchte ich trotzdem nicht so gerne dorthin mit der Post schicken, zumal ich das ja versichert schicken oder sogar einen Boten beauftragen müßte, um einen Zugangsnachweis zu erhalten, und diese Kosten müßten wir ja dann tragen. Die Anschrift befindet sich im Übrigen außerhalb Berlins, so daß niemand aus der Kanzlei in der Nähe wohnt, der mal eben nachschauen könnte.
Was würdet Ihr tun? Bzw. was muss man tun, wenn man solche wichtigen Dokumente noch in der Akte hat und sie nicht aushändigen kann?
Mandant holt Unterlagen nicht ab
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Einwurfeinschreiben
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Dazu müßte ich doch vorher wissen, ob der Ex-Mandant dort tatsächlich noch wohnt. Ich kann doch nicht einfach auf blauen Dunst das Stammbuch dort hinschicken...
Hat er eure Rechnungen bar bezahlt oder per Überweisung?
Sonst könntest Du mal bei der Bank anrufen und nachfragen, manchmal reden sie mit einem, manchmal nicht
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Warum nicht? Wenn man was rausschickt ruft man ja in der Regel nicht vorher an und vergewissert sich, dass der Empfänger da noch wohnt. wenn er da nicht mehr wohnen sollte, kommt das Einschreiben ja zurück. Ich weiß jetzt nicht, wo Dein Problem istalraune hat geschrieben:Dazu müßte ich doch vorher wissen, ob der Ex-Mandant dort tatsächlich noch wohnt. Ich kann doch nicht einfach auf blauen Dunst das Stammbuch dort hinschicken...
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das würde ich tun, wenn es tatsächlich zurückkommtLämmchen hat geschrieben:das Stammbuch im Büro (Safe) verwahren.
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@mrsgoalkeeper:
In diesem Fall hätte ich sehr gerne vorher angerufen, da mein Problem - wie unter #1 beschrieben - darin besteht, dass der Mandant abgetaucht ist. Es ist also sogar ziemlich sicher davon auszugehen, dass er dort nicht mehr wohnt. Telefonnr. und E-Mail-Adresse funktionieren nicht mehr.
@Lämmchen:
Danke, das werde ich jetzt mal so vorschlagen.
In diesem Fall hätte ich sehr gerne vorher angerufen, da mein Problem - wie unter #1 beschrieben - darin besteht, dass der Mandant abgetaucht ist. Es ist also sogar ziemlich sicher davon auszugehen, dass er dort nicht mehr wohnt. Telefonnr. und E-Mail-Adresse funktionieren nicht mehr.
@Lämmchen:
Danke, das werde ich jetzt mal so vorschlagen.
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Wenn die Post nicht zurückgeschickt wird, dann würde ich erst mal davon ausgehen, dass das Gerücht des Abtauchens nicht stimmt und der Mdt. dort noch postalisch erreichbar ist. Evtl. ist er einfach zu bequem, um das Familienstammbuch abzuholen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann kannst Du beim Einwohnermeldeamt nachfragen und/oder eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post AG machen, ob er noch unter der Adresse gemeldet ist. Ich würde wie mrsgoalkeeper vorgehen und das Familienstammbuch per Einwurf-Einschreiben rausschicken, da ihr ihn bereits mehrfach zur Abholung aufgefodert habt. Wenn es in der Kanzlei verbleibt, dann vermutlich für immer, denn wenn der Mdt. das Familienstammbuch jetzt nicht abholt, dann auch nicht in einem oder in 10 Jahren.
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Das ist nicht Dein Problem, sondern sein Problem Wenn ich hier hinter allen herstöbern würde, die angeblich untergetaucht sind, käme ich wohl nicht mehr zum arbeiten. Du schickst es weg und es kommt entweder als unzustellbar zurück, dann schließt Du es ein oder es kommt nicht zurück, dann ist es zugestellt.alraune hat geschrieben:@mrsgoalkeeper:
In diesem Fall hätte ich sehr gerne vorher angerufen, da mein Problem - wie unter #1 beschrieben - darin besteht, dass der Mandant abgetaucht ist.
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