Streitverkündung, Zusammenstellung der Anlagen....

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Mareike27
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#1

05.07.2007, 13:28

Hallo Ihr Lieben,

mein Chef und ich sind unterschiedlicher Meinung.

Er sagt, dass die Unterlagen (gerichtlicher Schriftverkehr), die dem Streitverkündeten beizufügen sind, beglaubigt werden müssen.

Ich bin der Meinung, dass der aktuelle Schriftsatz (sprich die Streitverkündung) in beglaubigter und einfacher Abschrift zusätzlich für den STreitverkündeten beigefügt werden muß und der bisherige gerichtliche Schriftwechsel in einfacher Abschrift.

Also:

Original für Gericht
begl. und einfache für die Gegenseite
begl. und einfache für den Streitverkündeten (+ bisherigen gerichtlichen Schriftverkehr in einfacher Abschrift)

Wer hat denn hier nun Recht??
StineP

#2

05.07.2007, 13:33

Du!

Wir machen das auch immer so - sofern ein Streiverkündeter mit bei ist, bekommt er genauso wie der Beklagte ne beglaubigte und einfache Abschrift.
Bärchen

#3

05.07.2007, 13:36

Wenn wir eine Streitverkündungsschrift fertigen, kommt diese Schrift in beglaubigter und einfacher Abschrift anbei (für den Streitverkündeten halt).

Die anderen SS und Anlagen füge ich einfach als Kopie bei, ohne Abschriften-Stempel und so. Du fügst auch die gegnerischen SSe nebst Anlagen bei, willst du die auch alle stempeln?
StineP

#4

05.07.2007, 13:38

Oh, auf die Anlagen bin ich gar nicht eingegangen. Ist natürlich Quatsch, die alle zu stempeln! Deshalb stimme ich dir zu und sage erneut: Du hast recht ;)
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Strubbel
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#5

05.07.2007, 13:39

Ich mach die Anlagen auch nur als einfache Kopie dran und beglaubige sie nicht. Wenn du entsprechende viele Anlagen hast, bist du ja sonst den ganzen Tag beschäftigt :)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Mareike27
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#6

05.07.2007, 13:49

Danke für Eure schnellen Antworten!!!

Konnte meinen Chef trotzdem nicht umstimmen ... jetzt stehe ich hier und stemple mir nen Wolf!! (auf jedes einzelne Blatt nen beglaubigten Stempel) Komm mir schon vor wie ne Postangestellte :huepf
Bärchen

#7

05.07.2007, 13:51

:shock:
Und er will das alles unterschreiben? :patsch

Der muss ja Zeit haben!!!
Wir bedauern dich mal ganz doll
Mareike27
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#8

05.07.2007, 15:51

Danke, danke!! :wink1
Mausilein30

#9

05.07.2007, 19:13

Ich kenne es auch so, dass man jede einzelne Seite beglaubigen muß. So wollen es auch meine RAe.
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schneeflocke
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#10

05.07.2007, 19:21

Mareike27 hat geschrieben:Danke für Eure schnellen Antworten!!!

Konnte meinen Chef trotzdem nicht umstimmen ... jetzt stehe ich hier und stemple mir nen Wolf!! (auf jedes einzelne Blatt nen beglaubigten Stempel) Komm mir schon vor wie ne Postangestellte :huepf
Du hast RA micro seh ich grad.....

bei unserem Programm Advoware, kannst Du eine Funktion anwählen, und Du sagst dann dem Computer wieviel beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften du haben willst und er druckt die Stempel an richtiger Stelle gleich mit all inclusive. mit gez. RA XY und mit beglaubigt RA, alles drin eben.

Das spart viel Zeit !

Hat Euer Programm sowas nicht?

Du Arme, so viel Stempeln.......
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