Anlagen in elektronischer Form ans Gericht

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Anrali
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#1

16.09.2014, 09:51

Hallo,

ich stecke in einem Dilemma. Wir haben 2 Firmen den Streit verkündet (im selben Verfahren). Nun muss ich Gutachten, Klage + Anlagen beifügen. Ich habe mir gedacht, dass ich die Anlagen, weil wir sowieso alles als PDF haben, auf eine CD brenne und dann beifüge und ans Gericht sende. Darf ich das rechtlich gesehen? Kann mir jmd einen § hierzu nennen?

Danke LG
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AliceImWunderland
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#2

16.09.2014, 10:30

Ruf doch einfach mal die zuständige Geschäftsstelle beim Gericht an und frage, wie die das handhaben.
Je nach dem wie viel das ist, bedanken die sich beim Gericht, wenn die dort zig Anlagen für die Verfahrensbeteiligten ausdrucken und weiter schicken müssen, nur weil die Anwälte sich die Arbeit sparen möchten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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BaumN
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#3

16.09.2014, 10:32

Möglicherweise bekommst Du Kopierkosten aufgedrückt - würde ich nicht machen. Wenn Du sie als PDF hast, dann druck sie doch einfach. Geht doch schnell, wenn man nicht mal mehr kopieren muss.
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tiko73

#4

16.09.2014, 11:59

Ich würde vielleicht zu jeder begl. Abschrift die CD beifügen? Dann sollte doch eigentlich keiner was dagegen haben.
Wir hatten das letztens in einem Verfahren gemacht, allerdings nach Absprache mit den anderen RAe und dem Gericht.
Sonnenschein11
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#5

16.09.2014, 12:10

Grundsätzlich gehören die Ausdrucke zur Gerichtsakte.
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jojo
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#6

16.09.2014, 13:29

Wir verwenden nie CDs: Wat weiß ich, wer mir da nen Virus unterjagen will..

Eine Möglichkeit wäre EGVP, sofern da bereits zugelassen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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tiko73

#7

16.09.2014, 13:47

Na, das Gericht hatte die Anlagen schon in Papierform bekommen, aber wegen des Umfangs der Unterlagen, die z.T. bei den anderen Parteien auch schon vorhanden waren, haben wir nach Absprache mit sämtlichen Beteiligten für die eben nur die CDs beigefügt und keine Ausdrucke :-)
gkutes

#8

16.09.2014, 14:06

bei einer Streitverkündung erhält das Gericht überhaupt keine Anlagen, sondern nur den Schriftsatz. Alles andere ist ja bereits in der Akte
Die Anlagen für die Streitverkündungsempfänger als CD zu schicken, finde ich persönlich eine gute Idee.
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AliceImWunderland
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#9

16.09.2014, 14:23

So viele unterschiedliche Meinungen... Ich würde auf jeden Fall vorher beim Streitverkündungsempfänger vorher anrufen, ob die CD's überhaupt annehmen. Wir würden z.B. die CD ungesehen postwendend zurückschicken. Aufgrund des vielen Ärgers mit CD's (Viren, Trojaner etc.) haben wir seit Anfang des Jahres bei uns im Büro noch nicht mal mehr eine Möglichkeit, CD's einzulesen. Wir haben nur noch Net-Tops ohne Laufwerke, die direkt mit dem Server verbunden sind. Wenn wir eine CD einlesen wollen würden, müssten wir sie an unseren Systempartner schicken und die erledigen das für uns, gegen Entgelt versteht sich. :roll:
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Giesi085
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#10

10.08.2015, 13:55

Hallo zusammen,

meine Frage passt hier sehr schön rein: Wir haben in einer Bausache gerade einen Schriftsatz mit unendlich vielen Anlagen gefertigt.

Mein Chef und ich haben uns folgendes gefragt:
Können wir die Anlagen nur für das Gericht einmal ausdrucken und an die beglaubigte Abschrift eine CD-ROM mit den Anlagen beifügen?
Diese Vorgehensweise würde allerdings nicht dem § 133 ZPO entsprechen, oder liege ich falsch? (ich habe mir auch die Kommentierung durchgelesen).

Der vorangegangenen Unterhaltung konnte ich entnehmen, dass viele vorschlagen, sich einfach mal mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen.
Hat jemand Erfahrung darin oder hat das schon einmal jemand von Euch gemacht?
Wie seht ihr diese Vorgehensweise und meint ihr, wir können das "einfach mal so machen"?
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