Zwischenzeugnis
Verfasst: 04.07.2007, 16:03
Hallo Ihr Lieben,
da ich mich ja nun schon bei einigen Firmen beworben habe, würde ich jetzt gerne meinem Chef für meine weiteren Bewerbungen bzw. die Vorstellungsgespräche ein Zwischenzeugnis zur Unterschrift vorlegen.
Ich hab allerdings noch nie ein Zwischenzeugnis geschrieben und deshalb aus meinem letzten Zeugnis mal ein solches zusammengezimmert.
Könntet Ihr mal ein Auge auf meinen Entwurf werfen und mir sagen, ob das vielleicht "too much" ist oder ob ich ihm das wirklich so vorlegen kann?!
Ganz lieben Dank und liebe Grüße
Taddy
Zwischenzeugnis
Frau ..., geb. am ..., ist seit dem ... durchgängig in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
Frau ... erledigt in diesem Zusammenhang insbesondere sämtlichen Schriftverkehr bis zum Abschluss des jeweiligen Vorganges unter Erteilung der entsprechenden Kostenrechnung.
Frau ... ist aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Lage, selbständig Klagen und andere Schriftsätze zu entwerfen, die anstandslos übernommen werden können.
Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Mandatsbetreuung von Mahnverfahren bis hin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung sowie die persönliche Mandantenbetreuung. Weiter ist sie alleinig für die Bearbeitung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren sowie für das Anmelden von Forderungen zur Insolvenztabelle zuständig.
Da von meiner Kanzlei auch Betreuungsverfahren durchgeführt werden, obliegt ihr ebenfalls deren Bearbeitung. Hierzu gehören u. a. persönliche Gespräche mit den Betreuten sowie die Auszahlung von Geldern an diese. Ebenso gehört die Abrechnung der jeweiligen Betreuungsverfahren zu den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben. Sowohl in der Bearbeitung der einzelnen Betreuungsaktenvorgänge, als auch in den Gesprächen mit den Betreuten zeigt sich Frau ... als äußerst umsichtig.
Sie verfügt über eine abgesichertes, erprobtes Fachwissen, was sie sehr gut im Arbeitsablauf einsetzt bzw. in den zu bearbeitenden Vorgängen erfolgreich umsetzt. Frau ... ist eine ausdauernde Mitarbeiterin, die sehr gut belastbar ist und selbst in Situationen turbulenten Geschäftsbetriebes immer eine gute Übersicht und Arbeitseinteilung behält.
Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnet sie sich jederzeit durch sehr große Sorgfalt und Umsicht aus. Sie ist eine stets außerordentlich ausdauernde und belastbare Mitarbeiter. Ihr Verhalten ist stets hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und daher vorbildlich.
Besonders hervorzuheben sind deshalb ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
Sie erfüllt alle Aufgaben mit absoluter Termintreue in jeder Hinsicht zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Frau ... ist stets freundlich und aufgeschlossen. Ihr persönliches Verhalten mir gegenüber und gegenüber ihrer Mitarbeiterin ist stets vorbildlich.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau ... erstellt. Ich danke ihr für die bisher gezeigten Leistungen und freue mich auch weiterhin auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt
da ich mich ja nun schon bei einigen Firmen beworben habe, würde ich jetzt gerne meinem Chef für meine weiteren Bewerbungen bzw. die Vorstellungsgespräche ein Zwischenzeugnis zur Unterschrift vorlegen.
Ich hab allerdings noch nie ein Zwischenzeugnis geschrieben und deshalb aus meinem letzten Zeugnis mal ein solches zusammengezimmert.
Könntet Ihr mal ein Auge auf meinen Entwurf werfen und mir sagen, ob das vielleicht "too much" ist oder ob ich ihm das wirklich so vorlegen kann?!
Ganz lieben Dank und liebe Grüße
Taddy
Zwischenzeugnis
Frau ..., geb. am ..., ist seit dem ... durchgängig in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
Frau ... erledigt in diesem Zusammenhang insbesondere sämtlichen Schriftverkehr bis zum Abschluss des jeweiligen Vorganges unter Erteilung der entsprechenden Kostenrechnung.
Frau ... ist aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Lage, selbständig Klagen und andere Schriftsätze zu entwerfen, die anstandslos übernommen werden können.
Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Mandatsbetreuung von Mahnverfahren bis hin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung sowie die persönliche Mandantenbetreuung. Weiter ist sie alleinig für die Bearbeitung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren sowie für das Anmelden von Forderungen zur Insolvenztabelle zuständig.
Da von meiner Kanzlei auch Betreuungsverfahren durchgeführt werden, obliegt ihr ebenfalls deren Bearbeitung. Hierzu gehören u. a. persönliche Gespräche mit den Betreuten sowie die Auszahlung von Geldern an diese. Ebenso gehört die Abrechnung der jeweiligen Betreuungsverfahren zu den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben. Sowohl in der Bearbeitung der einzelnen Betreuungsaktenvorgänge, als auch in den Gesprächen mit den Betreuten zeigt sich Frau ... als äußerst umsichtig.
Sie verfügt über eine abgesichertes, erprobtes Fachwissen, was sie sehr gut im Arbeitsablauf einsetzt bzw. in den zu bearbeitenden Vorgängen erfolgreich umsetzt. Frau ... ist eine ausdauernde Mitarbeiterin, die sehr gut belastbar ist und selbst in Situationen turbulenten Geschäftsbetriebes immer eine gute Übersicht und Arbeitseinteilung behält.
Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnet sie sich jederzeit durch sehr große Sorgfalt und Umsicht aus. Sie ist eine stets außerordentlich ausdauernde und belastbare Mitarbeiter. Ihr Verhalten ist stets hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und daher vorbildlich.
Besonders hervorzuheben sind deshalb ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
Sie erfüllt alle Aufgaben mit absoluter Termintreue in jeder Hinsicht zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Frau ... ist stets freundlich und aufgeschlossen. Ihr persönliches Verhalten mir gegenüber und gegenüber ihrer Mitarbeiterin ist stets vorbildlich.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau ... erstellt. Ich danke ihr für die bisher gezeigten Leistungen und freue mich auch weiterhin auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt