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Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 08.08.2014, 12:00
von Muschel
Hallo ihr Lieben,
ich bin mir immer unsicher ob Zustellung im Parteibetrieb erfolgen kann.

Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen rückständigen Unterhalt. Da ist weder Klausel noch Zustellung drauf vermerk, wurde also wohl nicht von Amts wegen zustellt????

Soll jetzt ZV einleiten. Muss ich ihn dann, wie beim Vergleich, vorher dem Schuldner zustellen (der ist aber nicht durch einen Anwalt vertreten, deshalb auch Versäumnisbeschluss) oder muss der GVZ dem Schuldner den Titel zustellen? Aber wie bekomm ich dann die "vollstreckbare Ausfertigung"?

Wenn das alles über nen GVZ laufen muss, dauert das ja ziemlich lange. Ich brauche ja den Titel mit Zustellvermerk zurück bevor ich beim Gericht einen vollstreckbare Ausfertigung beantragen kann.

Hilfe! :wink:

Re: Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 08.08.2014, 12:02
von Liesel
Beschluss an Gericht mit der Bitte um Anbringung Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraftvermerk und Führung des Zustellnachweises.

Zustellung erfolgt von Amts wegen.

Re: Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 08.08.2014, 12:14
von Muschel
Supi, danke! :thx

Re: Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 04.09.2014, 09:23
von Hedi
Kann man das auch schon beantragen, wenn der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist?!

Re: Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 04.09.2014, 10:18
von BaumN
Ich schreibe in solchen Fällen: ... sobald die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Klappt bei uns ganz gut - Gericht wartet Rechtskraft ab, dann bekommen wir alles zusammen. Es geht schneller, als wenn ich die Rechtskraft abwarte und erst dann den Antrag stelle und es kann hier nicht untergehen.

Re: Zustellung Versäumnisbeschluss

Verfasst: 04.09.2014, 11:54
von Hedi
Danke danke danke