Zustellung Versäumnisbeschluss
Verfasst: 08.08.2014, 12:00
Hallo ihr Lieben,
ich bin mir immer unsicher ob Zustellung im Parteibetrieb erfolgen kann.
Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen rückständigen Unterhalt. Da ist weder Klausel noch Zustellung drauf vermerk, wurde also wohl nicht von Amts wegen zustellt????
Soll jetzt ZV einleiten. Muss ich ihn dann, wie beim Vergleich, vorher dem Schuldner zustellen (der ist aber nicht durch einen Anwalt vertreten, deshalb auch Versäumnisbeschluss) oder muss der GVZ dem Schuldner den Titel zustellen? Aber wie bekomm ich dann die "vollstreckbare Ausfertigung"?
Wenn das alles über nen GVZ laufen muss, dauert das ja ziemlich lange. Ich brauche ja den Titel mit Zustellvermerk zurück bevor ich beim Gericht einen vollstreckbare Ausfertigung beantragen kann.
Hilfe!![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
ich bin mir immer unsicher ob Zustellung im Parteibetrieb erfolgen kann.
Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen rückständigen Unterhalt. Da ist weder Klausel noch Zustellung drauf vermerk, wurde also wohl nicht von Amts wegen zustellt????
Soll jetzt ZV einleiten. Muss ich ihn dann, wie beim Vergleich, vorher dem Schuldner zustellen (der ist aber nicht durch einen Anwalt vertreten, deshalb auch Versäumnisbeschluss) oder muss der GVZ dem Schuldner den Titel zustellen? Aber wie bekomm ich dann die "vollstreckbare Ausfertigung"?
Wenn das alles über nen GVZ laufen muss, dauert das ja ziemlich lange. Ich brauche ja den Titel mit Zustellvermerk zurück bevor ich beim Gericht einen vollstreckbare Ausfertigung beantragen kann.
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