Beschwerdeverfahren als Verfahrensbeistand
Verfasst: 04.08.2014, 14:27
Hallo ihr alle.
Hab da mal wieder eine klitzekleine Frage und bin noch unschlüssig. Ich hoffe auch, dass es hier in den Bereich gehört, wenn nicht, bitte verschieben.
Meine Chefin wurde als Verfahrensbeistand gfem. § 158 FamFG in einem Sorgerechtverfahren beigeordnet.
Gilt es hier auch, dass die Sache, die jetzt ja beim OLG war, auch erstinstanzlich abgerechnet wird? Ich bin hier nur auf den § 103 ZPO gestolpert, der das ja aussagt, habe mich aber gefragt, ob es vielleicht doch anders sein kann.
Wäre für einen Rat dankbar.
Liebe Grüße
kalinka9
Hab da mal wieder eine klitzekleine Frage und bin noch unschlüssig. Ich hoffe auch, dass es hier in den Bereich gehört, wenn nicht, bitte verschieben.
Meine Chefin wurde als Verfahrensbeistand gfem. § 158 FamFG in einem Sorgerechtverfahren beigeordnet.
Gilt es hier auch, dass die Sache, die jetzt ja beim OLG war, auch erstinstanzlich abgerechnet wird? Ich bin hier nur auf den § 103 ZPO gestolpert, der das ja aussagt, habe mich aber gefragt, ob es vielleicht doch anders sein kann.
Wäre für einen Rat dankbar.
Liebe Grüße
kalinka9