Unfall in Italien - Einsicht in Polizeiakte

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Andy66
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#1

24.07.2014, 16:08

Hallo Ihr Lieben,

kann mir jemand einen Tipp geben, wie eine Akteneinsicht bei einem Verkehrsunfall in Italien funktioniert? Da kommt ja noch die Sprachbarriere dazu, da der Unfall leider nicht in Südtirol war :wink:

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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#2

24.07.2014, 16:13

Am Besten beauftragst Du da einen Kollegen in Italien. Denn wenn es zum Rechtsstreit kommt, ist ja auch der in Italien zu führen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Soenny
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#3

24.07.2014, 18:13

Beauftragen würde ich da sofort gar nichts. Erst mal klären, ob RSV - falls vorhanden - zahlt. Dann RA in Italien anschreiben und zunächst um Mitteilung der ca. anfallenden Gebühren fragen, wenn das Schreiben von ihm dann kommt gaaaaaaanz vorsichtig mal ein Auge auf die Zahl schmeißen und nach Möglichkeit nicht in Ohnmacht fallen :lol:

Für weitere Infos ist der Sachverhalt zu knapp ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
tiko73

#4

24.07.2014, 19:43

Wir versuchen die AE auch im Ausland immer erstmal selbst.
Zu diesem Zweck jage ich unser übliches Anschreiben durch den Google-Übersetzer und zwar in englisch und der jeweiligen Landessprache. Raus geht es dann dreifach (deutsch, englisch, Landessprache). Bei englisch und der Landessprache schreib ich unter die Unterschrift meiner Chefin noch -Translated with Google-. Klappt eigentlich ganz gut (wurde auch schon für meine slowakischen Sprachfähigkeiten gelobt ;-)).

Und wo der RS dann letztlich zu führen ist, hängt von einigen Faktoren ab. Wir führen auch Rechsstreite für ausländische Unfälle hier in Deutschland :-)
Pitt
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#5

25.07.2014, 08:03

Ich stimme JSanny zu, denn soweit ich weiß, gibt es keine RA-Kostenordnung in Italien, sondern die Honorare werden frei verhandelt. Man müsste dann zunächst mal mit der RSV klären, ob und wenn ja bis zu welchem Betrag die Kosten eines italienischen Anwalts übernommen werden.
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