Überzogene RA-Gebühren

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Gast

#1

01.07.2007, 07:36

Guten Morgen,

mein Schwager hat von seinem RA eine Gebührenrechnung bekommen, die sich richtig gewaschen hat. Mündlich hatten sie sich auf einen Betrag von ca. 300,00 EUR geeinigt. Jetzt beläuft sich die Gebührenrechnung auf über 1.200,00 EUR.

Folgender Fall:

Mein Schwager hat durch seinen RA. einen Mahnbescheid beantragen lassen gegen B. (Geschäftswert 4.800,00 EUR). B. rief dann bei meinem Schwager an und die beiden einigten sich, ohne Mitwirkung des RA. RA wurde lediglich darüber informiert, dass man sich geeinigt hat. Es fand auch kein Gerichtstermin o. ä. statt. Es wurde lediglich Korrespondenz geführt. Mehr nicht.

Mein Schwager hat nun folgende Gebührenrechnung bekommen:

1 x Geschäftsgebühr 1,0 + 1 x Geschäftsgebühr 1,2
1 x Terminsgebühr
1 x Einigungsgebühr
3 x (!) Auslagenpauschale von jeweils 20,00 EUR

Jetzt will mein Schwager natürlich nicht wieder einen RA einschalten, um diese Rechnung überprüfen zu lassen, bezahlen will er sie natürlich auch nicht, weil mündlich etwas ganz anderes abgemacht war.

Ich persönlich würde die Kostenrechnung selbstständig reduzieren auf eine Geschäftsgebühr 1,0 plus Auslagenpauschale plus Mehrwertsteuer und es darauf ankommen lassen (RA beantragt MB).

Wohin kann er sich wenden, um diese Kostenrechnung prüfen zu lassen?

Was meint Ihr dazu?

Liebe Grüße

appollonia
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Grübchen
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#2

01.07.2007, 10:39

Du weißt, dass hier keine Rechtsauskünfte gegeben werden, danach sieht Deine Frage aber aus. Du gibst an, ReNO zu sein. Dann könnstest DU doch vielleicht Deinen Anwalt fragen, bei dem Du arbeitest?

Sorry aber ansonsten keine Beratung bezüglich der Rechnung. Oder hat jemand eine andere Meinung?
LG Grübchen
Andreas

#3

01.07.2007, 11:12

:moin

Das hört sich doch irgendwie nach ReNo an, finde ich :wink: vielleicht Azubi oder hauptsächlich im No-Bereich ?

Zwei Geschäftsgebühren aus dem gleichen Wert geht ja schon mal gar nicht. Termins- und Einigungsgebühr sehe ich mangels Mitwirkung des RA als nicht entstanden an. Zur Entstehung dieser Gebühren bedarf es der Mitwirkung des RA.

Im Übrigen vermisse ich die 3305-Verfahrensgebühr Beantragung Mahnbescheid und die Anrechnung Geschäftsgebühr / Verfahrensgebühr.

Das mal so als Sonntags-Antwort, ohne den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> zur Hand zu haben :D

@Apollonia:
Bitte äußere dich doch rein vorsorglich zur Frage, was du als ReNo machst. Daher wäre es gut, wenn du dich im Vorstellungsbereich des Forums vorstellst. Danke.
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wifey
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#4

01.07.2007, 12:00

Hallo Appollonia,

ich würde mal direkt bei dem RA anrufen und mir erklären lassen was er da warum abgerechnet hat.
Alternativ kann man derartige Rechnungen auch beim Gericht prüfen lassen.
Oder - wie Grübchen schon vorgeschlagen hat - frag Deinen Chef bzw. die Kollegin nach der Abrechnung.
Viele Grüße

ich
Diego
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#5

01.07.2007, 13:37

Hallöchen Appollonia,
also ich muss auch sagen, dass ich die MB-Gebühr vermisse (folglich dann auch die Anrechnung der GG), eineTerminsgebühr fällt doch eigentlich nur dann an, wenn auch ein Termin war!!!???
Bei der Einigungsgerbühr bin ich mir nicht so sicher, da wir auch mal so eine ähnliche Sache hatten (ohne MB) wo wir nur ein Aufforderungsschreiben gestellt haben und dadurch eine Einigung kam, wo der Schuldner sich beim Mdt gemeldt hat und dieser uns informiert hat. RS hat bezahlt!!!!
Grüße
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#6

01.07.2007, 14:46

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig war, dann kann man den RA auch darauf hinweisen, er möge ein Verfahren nach § 11 RVG beantragen, dann prüft das Gericht die Rechnung. Man sei nicht bereit, die erhöhte und nicht nachvollziehbare Rechnung zu begleichen.
Ggf. kann man dann außergebührenrechtliche Einwendungen erheben und dann muss der RA klagen. Spätestens dann sollte Klarheit in die Sache kommen.
~ Grüßle ~
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Gina

#7

01.07.2007, 18:35

Der Auftraggeber kann den Antrag nach § 11 RVG auch selbst stellen, um den RA zu prüfen. Laut Gesetz ist antragsberechtigt auch der Auftraggeber. Hab ich bislang nicht erlebt, wäre aber doch mal ne spannende Geschichte.
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schneeflocke
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#8

01.07.2007, 19:02

Mir selbst ist das auch mal passiert. Ich als bekennender RVG Spezialist habe eine vollkommen hirnlose Rechnung zusammengeklöppelt und verschickt. Chef unterschreibt blind. :oops:

Mandant wunderte sich, rief an und wir haben uns entschuldigt, hab es auf meine Kappe genommen und wir haben neu liquidiert.

Vielleicht steckt auch keine böse Absicht dahinter, vielleicht ist es so gewesen, wie bei mir. Und die Sache klärt sich dann ganz schnell nach einem Anruf bei dem RA.



Schneeflocke
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schneeflocke
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#9

01.07.2007, 19:04

Nachtrag:

Nach diesem Vorfall hab ich mich hingesetzt und FoReNo gefunden und seitdem sind solche Vorfälle auch nicht wieder vorgekommen. :lol:

DANKE
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#10

01.07.2007, 20:01

Angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage gehöre ich zu denen, die leider nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein RA keine Ahnung vom RVG hat. Es gibt leider auch genug Fälle à la "es war ein Versuch wert"... Nachweisen kann man meistens nichts, aber aufpassen muss man wie ein Luchs!
~ Grüßle ~
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