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Frist zur Berichtigung eines Protokolls?

Verfasst: 28.06.2007, 10:32
von lady_lydili
ich hab mal wieder ne frage:

gibt es eine frist zur berichtigung eines protokolls o. ä. ? wenn z. b. namen falsch geschrieben sind (was ja nicht sooo schlimm ist), oder eben falsche darstellung des sachverhalts? kann ich da beschwerde einlegen? oder berichtigung beantragen?

Verfasst: 28.06.2007, 10:43
von sunny84
Also ich glaub da gibts auf jeden Fall ne Frist. Weiss jetzt aber auf Anhieb nicht wie lang die ist.

Verfasst: 28.06.2007, 10:46
von StineP
Ich nehme mal an, dass es genauso ist wie bei der Urteilsberichtigung, nämlich 2 Wochen ab Zustellung.

Verfasst: 28.06.2007, 10:50
von sunny84
Guck mal § 164 ZPO
Danach gibts dann wohl doch keine Frist, oder?

Verfasst: 28.06.2007, 11:01
von StineP
Jepp - stimmt. Kann jederzeit berichtigt werden.

Verfasst: 28.06.2007, 11:31
von lady_lydili
Vielen Dank, denn muss ich wohl übersehen haben.

Verfasst: 28.06.2007, 19:17
von Mausilein30
Es gibt noch eine andere Frist:

Tatbestandsberichtigung gem. 320 ZPO.

Hier der Auszug:

(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden.

(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.


Edit: Sorry. Hatte Urteil und nicht Protokoll gelesen.

Verfasst: 29.06.2007, 08:18
von StineP
Du hast nicht richtig gelesen, Mausilein. Es geht hier eben nicht um ein Urteil, sondern um ein Terminsprotokoll!

Verfasst: 29.06.2007, 08:23
von Gast
StinP VOLL ZUSTIMMT

Verfasst: 15.10.2007, 11:11
von butterflybabe
Eine blöde Frage ....

Ein widerruflicher Vergleich wurde im Protokoll protokolliert, leider ist dort ein Fehler drinnen.

Chef meint nun gem. § 317 ZPO berichtigen lassen, was der Urteilsberichtigung entspricht.

Ich hätte jetzt eine Berichtigung nach § 164 ZPO beantragt (Protokollsberichtigung)

Was stimmt nun?