Wird die Hauptsache erstmals in einem Termin zur mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt, entstehen ganz normal die 1,3 Verfahrensgebühr sowie die 1,2 Terminsgebühr.
Wie ist es aber, wenn vor der mündlichen Verhandlung ein Teil gezahlt wird und die Hauptsache für erledigt erklärt wird, die Klage aber nicht zurückgenommen wird sondern z. B. um weitere zwei rückständige Mieten à 500,00 Euro erweitert wird.
Beispiel: 3 Mieten à 500,00 Euro stehen aus. 1.000 € werden vor der ersten mündlichen Verhandlung gezahlt -Rest 500 €; weitere 2 Mieten à 500,00 Euro werden dann auch wieder nicht gezahlt.
Wie würde ich hier abrechnen?
Was bedeutet es genau, die Hauptsache für erledigt zu erklären?
Schon einmal ein herzliches
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)