Berufung (Denksportaufgabe)

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Andy66
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#1

21.05.2014, 10:33

Hallo Ihr Lieben,

hier eine kleine Denksportaufgabe:

Unfallgegner G erhebt Klage gegen Mandanten M und Versicherung eigHP. Wir werden von M und eigHP beauftragt mit der Verteidigung gegen die Klage und erheben dann Drittwiderklage gegen den G, seine Versicherung ggHP und den Fahrer F.

Es ergeht ein Urteil, in dem eine Haftung zu 2/3 von G, F und ggHP angenommen wird. D.h., M bekommt 2/3 seiner Ansprüche von G, F und ggHP als Gesamtschuldner. M und eigHP zahlen an G 1/3 seiner Forderung.
M und eigHP sind damit zufrieden.

Dann geht G (allein, ohne F und ggHP) in die Berufung. Er möchte in Abänderung des Urteils weiteres Geld von M und eigHP haben. Wenn man das zusammenzählt, bekäme G dann 100 % seines Schadens. Im übrigen wird das Urteil nicht angegriffen. Ich gehe mal davon aus, dass die ggHP und der Fahrer F auch mit dem Urteil zufrieden waren.

Wenn ich das jetzt weiterdenke, dann haben wir also - wenn die Berufung durchgeht - den Zustand, dass G zu 2/3 Haftung trifft (Urteil I. Instanz) und M und seine eigHP 100%.

Und das ist der Punkt, an dem ich aussteige.

Meine Fragen dazu sind:

Geht das überhaupt? Kann ich ein Urteil in dieser Weise nur teilweise aufheben lassen?
Und was sind welche Folgen hat das dann, insgesamt ist das doch am Ende unlogisch. Ich weiß, es muss nicht immer logisch sein ... :pfeif
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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