Schutzschrift - Gültigkeit?

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akdenizhg
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#1

19.05.2014, 16:58

Hallo ihr Lieben, ich bin etwas ratlos. Mein Anwalt hat im Februar 7 Schutzschriften rausgeschickt und will jetzt von mir wissen, wie lange eine Schutzschrift gültig ist und ob bzw. wie man sie ggf. verlängert. Ich finde dazu nichts in der ZPO und auch sonst nicht im Internet.

Kann mir da jemand bitte weiterhelfen, der damit schon Erfahrung hat?

Vielen Dank!
akdeniz
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Lämmchen
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#2

19.05.2014, 20:14

Im Zentralen Schutzschriftenregister werden sie 90 Tage gespeichert. Ich würde dies als Anhaltspunkt nehmen. https://www.schutzschriftenregister.de/ ... ister.aspx
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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akdenizhg
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#3

20.05.2014, 22:58

Danke Lämmchen!

Also ich hab beim LG Berlin heute die Auskunft bekommen, dass die Schutzschrift zumindest dort 6 Monate gültig ist. Danach muss man, wenn weiter Schutzbedürftigkeit besteht, eine neue einreichen.

Beim AG Potsdam und AG Greifswald war keine vernünftige Auskunft zu bekommen. Sie meinte, die liegt bei ihnen 2 Jahre und dann wird die Akte vernichtet. Aber das sind Aufbewahrungsfristen, die haben ganz sicher nichts mit der Gültigkeit der Schutzschrift zu tun.

Da diese Sache nirgends im Gesetz geregelt ist, bin ich aber auch nicht sicher, ob das nicht vielleicht sogar bei jedem Gericht anders gehabthabt wird.

Merkwürdig ist das alles schon.

LG
Heike
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akdenizhg
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#4

03.07.2014, 16:16

Der Präsident des AG Charlottenburg hat uns heute mitgeteilt, dass es keine Regelungen zur Frage der Gültigkeit gibt und daher auch keine zur Frage, auf welche Art und ob überhaupt die Gültigkeit der Schutzschrift verlängert werden kann. Es gibt lediglich eine Anweisung, dass die Akten 6 Monate nach Eingang der Schutzschrift abgelegt werden, wenn in dieser Zeit kein Verfahren betrieben wurde (Arrest oder einstweilige Verfügung).

Über die Vorgehensweise bei der Verlängerung nach 6 Monaten muss der zuständige Richter entscheiden.

Wenn sich andere Gerichte melden, lasse ich es euch wissen. Vielleicht braucht das mal jemand.

LG
Heike
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