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Beschwerde gegen PKH-Beschluss

Verfasst: 27.06.2007, 14:29
von Steffi
Gegen einen PKH-Beschluss in Familiensachen lege ich da Beschwerde ein? 2 Wochen?

Verfasst: 27.06.2007, 14:53
von Jimmy
Ist das nicht ein Monat? § 127 ZPO?

Verfasst: 27.06.2007, 14:54
von Strubbel
:zustimm

Die Frist ist ein Monat, § 127 ZPO dürfte passen.

Verfasst: 27.06.2007, 15:11
von Gast
Meiner Meinung nach trifft hier § 19 FGG zu. Danach ist die Beschwerde unbefristet.

Wir haben in Familiensachen noch nie einen PKH-Beschluss mit EB bekommen.

L.G. Schlaubi

Verfasst: 27.06.2007, 15:13
von Steffi
gilt die Frist auch dafür, wenn ich eine GEbühr nicht erstattet bekomme? Also:
Haben PKH, PKH abgerechnet, Gericht hat uns zwei Gebühren gekürzt, wir was dagegen geschrieben, Gericht Beschluss gesickt, dass Antrag auf Erstattung der Gebühren abgelehnt wird.
Danke

Verfasst: 27.06.2007, 15:14
von Jimmy
Wir bekommen die bei Ablehnung nur mit EB. § 19 FGG trifft meiner Meinung nach nicht zu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. :wink:

Verfasst: 27.06.2007, 15:15
von Gast
Dann hast Du Beschwerdefrist 1 Woche.

Verfasst: 27.06.2007, 15:16
von Jimmy
Ahhhh in dem Fall müsste § 19 FGG zutreffen.

Verfasst: 27.06.2007, 15:16
von Jimmy
Bin zu langsam. :cry:

Verfasst: 27.06.2007, 15:17
von Gast
Wovon redet Ihr?
Von einem PKH-Gebühren-Festsetzungsbeschluss oder von einem Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe?

Bitte mal um Aufklärung!