Rechtsmittel gegen Gerichtskostenrechnung
Verfasst: 27.06.2007, 12:40
Hallo,
erhalte gerade eine GK-Rechnung vom Mandanten. Es geht um ein von uns eingeleitetes Zwangsversteigerungsverfahren. Auf der zweiten Seite steht als Hinweis, dass durch Zahlung die Erinnerung oder Beschwerde nicht ausgeschlossen wird. Bedeutet das, ich kann gegen diese Kostenrechnung ein Rechtsmittel einlegen? Das ist mir irgendwie völlig neu oder ist das bei Zwangsversteigerungsangelegenheiten einfach anders?
erhalte gerade eine GK-Rechnung vom Mandanten. Es geht um ein von uns eingeleitetes Zwangsversteigerungsverfahren. Auf der zweiten Seite steht als Hinweis, dass durch Zahlung die Erinnerung oder Beschwerde nicht ausgeschlossen wird. Bedeutet das, ich kann gegen diese Kostenrechnung ein Rechtsmittel einlegen? Das ist mir irgendwie völlig neu oder ist das bei Zwangsversteigerungsangelegenheiten einfach anders?