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Verfasst: 06.04.2006, 18:57
von 13
Man muss aber noch unterscheiden zwischen PKH-Vergütungsanweisungen und Kostenfestsetzungen. Zum Jahresende wird bei den Landeskassen der unvermeidliche Jahresabschluss erstellt, so dass ab einer gewissen Zeit die Anträge ins neue Jahr geschoben werden müssen, da bei den Kassen Annahmeschluss ist.

Bei vielen Gerichten ist die Vergütungsanweisung zudem auf den mD übertragen worden, die vielfach alles andere als eine angemessene Ausbildung erhalten haben, so dass es auch dort Defizite geben mag.

Bei den Kostenfestsetzungen kann man noch das eine oder andere an Verfahrensbeschleunigung erreichen, wenn man etwas Mut für Innovationen hat. Aber irgendwann ist auch dort das Limit erreicht.

Verfasst: 06.04.2006, 18:57
von Andreas
Sehr bedauerlich finde ich, daß sich überhaupt jemand derartige Texte ausdenken muß wie den mit dem Hinweis auf die Amtshaftung - eigentlich schon ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz, oder besser, den deutschen "Rechts"staat, daß er seine Justizbehörden mit viel zu wenig Personal ausstattet.

Mir persönlich tun die Rechtspfleger mit ihrer Unmenge an Arbeit oft tatsächlich leid... ich war mal vor ca. einem Jahr, als ich Urlaub hatte, auf einem AG und habe mich mit dem Rechtspfleger etwas unterhalten in einer bestimmten Sache. Was der an Aktenbergen da liegen hatte - man hat den armen Mann kaum gesehen. Dabei war der fachlich so was von fit, der brauchte nur kurz in die Akte schauen und bearbeitet war sie... da lagen aber mit Sicherheit 250 Akten in Regalen und Riesentürmen auf dem Boden rum.

Eigentlich ne Sauerei.

Verfasst: 06.04.2006, 19:04
von 13
Andreas hat geschrieben:da lagen aber mit Sicherheit 250 Akten in Regalen und Riesentürmen auf dem Boden rum.

Eigentlich ne Sauerei.

Tja, Dein Wort in der Politiker Ohren - leider ist das kein Einzelfall. Die Gerichte können leider nichts dafür, weil das Spardiktat von oben kommt. Denjenigen, die mit Gerichten zu tun haben, ist die wahre Situation oft gar nicht bekannt oder bewusst und dann kommt auch noch das ewige Klischee des faulen Beamten dazu, das von Blättern wie der Blöd-Zeitung noch geschürt wird. Die ganze Misere ist zu 90 % hausgemacht, aber das interessiert von den Verantwortlichen keinen.

Verfasst: 06.04.2006, 19:13
von Andreas
Die sehen doch eh nur Bilanzen und sonst nichts, die Herrschaften... das wird wohl so gehen, daß, wenn nicht 20 % Überschuß oder so da sind, die aus dem Justizapparat raus in dunkle Kanäle geschoben werden können, man halt eben "Einsparungen" bei der Justiz vornehmen muß.

Verfasst: 06.04.2006, 19:48
von 13
So ist es. Überlegt man sich einmal, was den Bediensteten schon alles an Geld weggenommen wurde und wo anderweitig durch Wegrationalisieren gespart wird und hört man dann gebetsmühlenartig "Die Kassen sind leer", dann kann man sich ausrechnen, dass selbst dann kein Geld da sein wird, wenn man sogar doppelte Sparmaßnahmen einführt. Das Ganze ist eine Volksverdummung ohnegleichen. :ohmann

Verfasst: 06.04.2006, 19:53
von dundine
na hauptsache die diäten können erhöht werden, vielleicht haben wir einfach den falschen job rausgesucht

Verfasst: 06.04.2006, 21:11
von 13
dundine hat geschrieben:na hauptsache die diäten können erhöht werden, vielleicht haben wir einfach den falschen job rausgesucht
Das Gefühl habe ich irgendwie schon länger... :lol:

Verfasst: 07.04.2006, 17:54
von 13
Was mich mal interessieren würde:
Gebt doch einmal einige zeitliche Beispiele aus verschiedenen Gegenden, wie lange es durchschnittlich dauert zwischen Stellung eines KFA und dessen Bescheidung.

Verfasst: 07.04.2006, 19:42
von Gast
Ich glaube das ist ganz unterschiedlich.

Mein KfA an das AG Waren (Brandenburg) lag sage und schreibe 13 Monate bis man sich entschied, ob die Gegenpartei nach BRAGO oder RVG abrechnen muss. :patsch Trotz Aufforderungen, aber nette, ist dort nichts passiert.

Allerdings lässt sich auch positives berichten. Wir haben in einer Strafsache vor dem AG Hildesheim abgerechnet und innerhalb einer Woche Stellungnahme und Geld auf dem Konto gehabt und das war nicht unwesentlich. :respekt

Man sieht, es geht doch.


Liebe Grüße
Nadine

Verfasst: 30.04.2006, 15:34
von lesaga
Die oben zitierte Angelegenheit ist in die Berufungsinstanz gegangen. Das Kammergericht hat am 11.11.2005 zu 9 U 116/05 entschieden:
Eine Amtshaftungsklage wegen Verzögerungen eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht darauf gestützt werden, dass der Haushaltsgesetzgeber die Justiz unzureichend ausgestattet habe.
Also doch wieder nix mit Amtshaftung.

Ich persönlich bemühe mich, immer zeitnah zu entscheiden. Wenn alles gut läuft, kommt der Antrag so 2-3 Tage nach Eingang bei Gericht das erste Mal auf meinen Tisch. Prüfung, ggf. Anhörung mit Frist 10 Tage bis 2 Wochen und Wiedervorlage 3 Wochen. Wenn der Antrag dann ohne Beanstandung der Gegenseite ist und auch sonst alles ok ist, wird festgesetzt. Bei ZwVfg. und Beanstandungen der Gegenseite dauerts natürlich länger.
Oftmals ist es jedoch so, dass die Kostenfestsetzungsanträge der Berufungsinstanz eher da sind, als die Akte vom Landgericht. Da kann es schonmal 2-3 Monate dauern bis die Akte wieder da ist.
Dann kommt es natürlich auch vor, dass der Antrag von der Geschäftsstelle/Registratur nicht vorgelegt wird (aus welchen Gründen auch immer). Erst mit der Erinnerung an den Kfa kommt die Sache wieder hoch.
Und natürlich gibt's auch die ganz eiligen, die schon nach 3 Wochen erinnern, was denn mit ihrem Antrag geworden ist. :roll: s.o.

gruß
lesaga