Anmahnung Kostenfestsetzung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Lucie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 325
Registriert: 22.02.2006, 15:03

#1

30.03.2006, 16:15

Da ich gerade wieder voll dabei bin, die lieben Rechtspfleger mit Mahnungen zu bombardieren, würde mich mal interessieren, ob die Festsetzung von PKH bzw. überhaupt die Kostenfestsetzung bei euch anderen auch so ewig dauert. Wir warten hier teilweise über 3 Monate, dass man bei Gericht mal in die Gänge kommt!
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Andreas

#2

30.03.2006, 16:22

Also, die Kostenfestsetzung sollte eigentlich recht schnell gehen. Antrag -> raus an Gegner zur Stellungnahme -> nach zwei Wochen entscheiden.

PKH-Vergütungsfestsetzungen können dauern... aber nach drei Monaten würde ich da auch mal nachhaken.
Benutzeravatar
melly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 14.10.2005, 12:11
Wohnort: Mitte HH - HB, Nds.

#3

30.03.2006, 16:52

versuch´s mal damit:

erinnere ich wiederholt an die Erledigung meines Kostenfestsetzungsantrages vom XX und bitte um dringenden Erlass.

Ich erinnere Sie an Ihre Amtshaftung gem. § 839 BGB, Art. 34 GG. Eine mittlerweile sechsmonatige Bearbeitungsdauer ist weder durch die Schwierigkeit des Antrags, noch durch Arbeitsüberlastung erklärbar. Ich darf im Übrigen auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2005 zum Az. 13 O 20/04, veröffentlicht in der NJW 25/2005, Seite 1811 f., verweisen.

"- Bei der Pflicht zur angemessenen Personalausstattung der Gerichte handelt es sich um eine Amtspflicht i. S. v. § 839 BGB.
- (...)
- Kommt es durch die Nichtbesetzung der Planstellen (...) zur verspäteten Bearbeitung von Kostenfestsetzungsanträgen von Rechtsanwälten, und können diese Beschlüsse daher auf Grund einer Vorpfändung nicht wirksam vollstreckt werden, so haftet der Staat (hier das Land Berlin) für den Schaden."

....
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#5

30.03.2006, 18:45

Ich hab da auch mal ne blöde Frage. In meinem alten Büro haben wir immer geschrieben "bitten wir den KFA zu VERbescheiden" Im neuen Büro heißt es, dass gibt es nicht sondern "bitten wir den KFA zu bescheiden" Wie heißt es denn nun richtig?
Es Annile :hurra
Gast

#6

30.03.2006, 19:15

Also ich kenn beides nicht... Aber VERbescheiden hört sich meiner Meinung an richtig verboten an, wenn dass n Deutschlehrer liest - auweia!
Andreas

#7

30.03.2006, 19:17

Ein Antrag wird BEschieden, oder man bittet um Entscheidung über den Antrag.
Lucie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 325
Registriert: 22.02.2006, 15:03

#8

31.03.2006, 08:19

Wolli hat geschrieben:Also ich kenn beides nicht... Aber VERbescheiden hört sich meiner Meinung an richtig verboten an, wenn dass n Deutschlehrer liest - auweia!
Ja, sehr verboten, aber mein Chef benutzt solche Wörter auch ab und an. :roll: Sehr schön finde ich auch: "..... ist ... VERLUSTIG gegangen...."
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

06.04.2006, 18:30

melly hat geschrieben:versuch´s mal damit:

erinnere ich wiederholt an die Erledigung meines Kostenfestsetzungsantrages vom XX und bitte um dringenden Erlass.

Ich erinnere Sie an Ihre Amtshaftung gem. § 839 BGB, Art. 34 GG. Eine mittlerweile sechsmonatige Bearbeitungsdauer ist weder durch die Schwierigkeit des Antrags, noch durch Arbeitsüberlastung erklärbar. Ich darf im Übrigen auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2005 zum Az. 13 O 20/04, veröffentlicht in der NJW 25/2005, Seite 1811 f., verweisen.

"- Bei der Pflicht zur angemessenen Personalausstattung der Gerichte handelt es sich um eine Amtspflicht i. S. v. § 839 BGB.
- (...)
- Kommt es durch die Nichtbesetzung der Planstellen (...) zur verspäteten Bearbeitung von Kostenfestsetzungsanträgen von Rechtsanwälten, und können diese Beschlüsse daher auf Grund einer Vorpfändung nicht wirksam vollstreckt werden, so haftet der Staat (hier das Land Berlin) für den Schaden."
....
Netter Versuch, der in den allermeisten Fällen aber nichts bringen wird. Der arme Rpfl. vor Ort ist für die Personalausstattung genauso wenig verantwortlich wie für den mittlerweile überall vorherrschenden Sparwahn. Urlaube, Krankheitstage, insbesondere Langzeitausfälle können in keiner Weise kompensiert werden, so dass die Akten im ungünstigsten Falle monatelang einfach liegen bleiben, weil kein Personal da ist. Da dies allgemein bekannt und auch das so genannte Pebb§y-Projekt mittlerweile ein Begriff sein dürfte, wird man mit derartigen Drohgebärden eher das Gegenteil erreichen, nämlich, dass die Akte nach unten gepackt wird. Bearbeitungszeit, wie sie vor dem Sparfimmel üblich waren, werden aller Voraussicht nach nur noch Wunschtraum bleiben. Im Übrigen ist den Gerichten die Berliner Entscheidung auch bekannt und hatte die stille Hoffnung geweckt, dass der Staat präventiv eine Personalverbesserung anstreben würde - passiert ist das Gegenteil. Grund: Die mittlerweile 693. Strophe des Liedes "Die Kassen sind leer"... :roll:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#10

06.04.2006, 18:39

also wenn ich mich recht entsinne, haben die kfa bei uns auch gelegentlich lange wartezeiten bis sie bearbeitet werden. ein richter meinte wohl mal so nebenbei, die staatskasse ist leer, drum dauert das so lange.. wenn die landesjustizkasse sachsen von den leuten geld möchte, dauerts inzwischen nur ganz ganz wenige tage, bis das land dann den gv losschickt. ist mir in letzter zeit stark aufgefallen. da ist wohl bald pkh auch kein "sicheres einkommen" mehr.. die kurz vor jahresende bewilligten kfb sind auch erst nach einer ganzen weile von der staatskasse überwiesen worden :?
Antworten