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Anwaltszwang?

Verfasst: 27.06.2007, 10:09
von wayona
also ein einer bausache ist ein vororttermin mit gutachter anberaumt worden. verfahren befindet sich vor dem landgericht. der richter wird an diesem termin nicht teilnehmen.
nun meine frage: muß der mandant da anwaltlich vertreten sein? oder kann er den termin auch allein wahrnehmen?

danke für eure mithilfe!

Verfasst: 27.06.2007, 10:15
von Andreas
Hallo,

muß er m.M.n. nicht, da es keine Gerichtsverhandlung, sondern lediglich ein Begutachtungstermin ist.

Ist die Gegenseite vor Ort anwaltlich vertreten, ist es aber durchaus sinnvoll, daß auch euer Mandant nicht alleine dasteht.

Verfasst: 27.06.2007, 10:22
von PeeDee
Ich glaub auch nicht, dass der der Mandant da zwingend mit Anwalt hin muss. Es müssen ja keine Anträge etc. gestellt werden (und mehr Gebühren gibts ja leinder auch nicht).

Aber ich finde, wenn der Richter auch da ist, macht das einen besseren Eindruck wenn der Anwalt da mit hingeht.

Verfasst: 27.06.2007, 10:25
von Andreas
Der Richter ist aber nicht dabei :wink:

Verfasst: 27.06.2007, 10:29
von PeeDee
Okay, wenn ich mir das nochmal genau durchlese finde ich auch diesen "nicht" :oops:

Vergiss was ich gesagt hab, zumindest den zweiten Teil :wink: :oops:

Verfasst: 27.06.2007, 10:29
von Gast
Ich denke auch, dass euer Mandant für den Ortstermin keinen Anwalt braucht. So ist es bei uns immer. Mein Chef geht nur dann zu dem Termin, wenn er es für sinnvoll hält, aber nicht, weil er es muss. Da in § 78 ZPO nichts über die Vertretung vor einem Ortstermin steht, gilt wohl kein Anwaltszwang.

Verfasst: 27.06.2007, 10:32
von Mr.Black
Hier gilt der Grundsatz, der Anwalt geht mit, sofern die Gefahr besteht, dass sich der mandant um Kopf und Kragen quatscht..

Verfasst: 27.06.2007, 10:39
von sunny84
Der Anwalt muss nicht mit. Hatten vor ein paar Tagen auch so einen Termin. Chef ist hingegangen, weil man Mandant das so wollte. Gegenseite war aber nicht anwaltlich vertreten bei dem Termin. Ist also nicht notwendig, dass der Anwalt hin geht.

Verfasst: 27.06.2007, 10:41
von Jara
Hallo,

ich würde bei der gegnerischen Anwaltskanzlei anrufen und fragen, ob der Termin von dort wahrgenommen werden wird!

Wenn der gegnerische Anwalt kommt, würde ich den Mandanten eher nicht alleine da hinschicken.

Das mit dem anrufen ist übrigens absolut üblich, also da wird sich keiner drüber wundern :wink:

Verfasst: 28.06.2007, 08:23
von StineP
Kann mich Jara nur anschließen - sicher ist sicher ;)