Informationsobliegenheit RS für Deckungszusage

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MathiasSchacht
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#1

05.05.2014, 16:40

Hallo Zusammen,

ich bin bei einem FA für Banken- und Kapitalmarktrecht und plage mich mit drei RS-Versicherer rum. Aber zur Frage:

Eine Versicherung bezieht sich auf gem. § 17 Abs. 3 ARB 2002, in der der Versicherungsnehmenr bzw. RA der Versicherung "...vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten...und Unterlagen auf Verlagen zur Verfügung zu stellen." Auf gut Deutsch, wir müssen sämtliche Fragen der Versicherung beantworten und geforderte Unterlagen vorlegen. Soweit ist ja alles ok aber bei den drei Versicherungen wird nun seit drei Monaten bzw. seit einem halben Jahr ständig das Frage-Antwort-Spiel gespielt ohne dass die Versucherung eine Deckungszusage erteilt bzw. ablehnt.

Wir haben uns nun in diesen Fällen auf ein BGH Urteil (6.12.12, III ZR 66/12) bezogen. Dort wurde entschieden, dass die Anforderung an die Substantiierung des Anspruches in der Klage nicht überspannt werden dürfe, was in verschäftem Maße für die Einholung einer Deckungszusage bei einem Rechtsschutzversicherer gilt. Im Urteil heißt es: "...es genügt, wenn die (behaupteten) Angaben und Versäumnisse des Beraters oder Vermittlers in ihrem inhaltlichen Kerngehalt wiedergibt."

Trotzdem geben die RS Versicherer nicht auf und fordern weitere (meist mehrfach) die Auskünfte.

Hat einer von euch mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen bzw. zu kämpfen gehabt?

LG

Mathias
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EFAndi1
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#2

05.05.2014, 16:52

Hallo,

das Problem kennen wir hier zur genüge. Aber wenn gar nichts mehr hilft, schaltet doch einfach den Versicherungsombudsmann ein. Das "überzeugt" die meisten Rechtsschutzversicherer.

LG: Andrea
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Adora Belle
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#3

05.05.2014, 16:59

Lasst Ihr Euch das Mandat "Einholung der Deckungszusage" vom Mandanten bezahlen? Wenn ein Anschreiben nicht reicht, würde ich das Hickhack gar nicht anfangen. Das ist Sache des Mandanten, sich mit seiner RSV auseinanderzusetzen.
Pitt
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#4

06.05.2014, 07:55

Das Problem kenne ich auch. Mdt. (Firma) ist erst nach Verfahrensabschluss eingefallen, dass ja eine Rechtsschutzversicherung besteht und hat die Sachen dann selbst dort eingereicht. Dann fingen die Nachfragen an. Es ist ausgerechnet die große A-Versicherung aus Hamburg. Zunächst also noch mal die Klagen, Erwiderungen + Urteile bzw. Vergleiche übersandt, die dort angeblich mehrfach nicht eingetroffen sind. Wir haben den Kram da insgesamt 3 oder 4 x hingeschickt. Dann wollte die Rechtsschutzversicherung den kompletten Schriftverkehr sämtlicher Verfahren haben (Papierumfang insgesamt ca. 2 1/2 Leitz-Ordner), also noch einmal sämtliche Akten in Kopie übersandt. Nachdem sie alle Akten hatten, hieß es dann, sie könnten die Streitwerte nicht nachvollziehen (die im Urteil angegeben waren bzw. in der Klage standen!!). Das Ganze zieht sich jetzt seit 1 1/4 Jahr hin und bezahlt wurde von den 6 Verfahren bislang genau 1 und bei einem hieß es "abgelehnt". Das ist für mich eine reine Hinhaltetaktik.
MathiasSchacht
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#5

06.05.2014, 08:06

Hallo Zusammen,

das mit dem Ombudsmann zieht bei einer Versicherung (die aus Stuttgart) nicht wirklich. Sie fügte in ihrem letzten Schreiben eine Entscheidung des Ombudsmann aus dem Jahre 2005 an, in dem steht, dass dieser erst zuständig sei, wenn 1. der RA der kompletten Obliegenheit zu Information nachgekommen sei (ohne zu bennen was der Begriff "kompletten Obliegenheit" ist) und 2. wenn die Versicherung die Deckungszusage versagt.

Für mich sieht es so aus, dass diese Fragen wie "was hatte der Mandant für Rückfragen im Beratungsgespräch vom XXX" nur eines bedeutet: WIR WOLLEN NICHT ZAHLEN. Aber dann sollen die das sagen, mit allen Konsequenzen und einem die Arbeit nicht so schwer machen mit unzähligen Kopien, Schreiben und ständigen Wiedervorlagen.

Ich würde gerne den Spieß mal umdrehen und die ins Schwitzen geraten lassen....
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Lämmchen
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#6

06.05.2014, 08:20

EFAndi1 hat geschrieben:Hallo,
Aber wenn gar nichts mehr hilft, schaltet doch einfach den Versicherungsombudsmann ein. Das "überzeugt" die meisten Rechtsschutzversicherer.
LG: Andrea
Nach wirklich neuester Erfahrung bringt der Versicherungsombudsmann rein gar nichts mehr. Neuerdings wird von diesem (in verschiedenen Angelegenheiten) zumeist die Rechtsaufassung der Versicherungen zitiert und damit das Begehren abgewiesen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
MathiasSchacht
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#7

06.05.2014, 09:53

Unbefriedigend, wenn ein Ombudsmann auf der RS Welle schwimmt
MathiasSchacht
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#8

06.05.2014, 14:48

Hat jmd zufällig den Kommentar zum ARB? Speziell zum § 17 Abs. 3 ARB?? :pfeif
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Soenny
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#9

06.05.2014, 18:56

Ich würde gerne den Spieß mal umdrehen und die ins Schwitzen geraten lassen....
Mich würde an einem Beispiel mal interessieren, um was für eine Sache es geht, was die Versicherung wissen möchte und was ihr geantwortet wurde. Wir haben sicher auch viel mit Versicherungen zu tun und so was habe ich bis dato nicht erlebt.

Im Übrigen würde ich mal drüber nachdenken, wer denn Kostenschuldner ist ;) Das ist sicher nicht die RSV, sondern in erster Linie der Mandant. Zickt die RSV nach dem 3. Schreiben immer noch rum, Schreiben an den Mandanten, Aufklärung über Kostentragungspflicht und dann soll er sich mal kümmern. Im Zweifelsfall bekommt der Mandant mit dem Hinweis, daß er Kostenschuldner ist, die Rechnung mit dem weiteren Hinweis, daß er sich wegen der Erstattung nach Zahlung an die RSV wenden soll.

Das versteht der Mandant sicher eher, als die Mitteilung, daß er für die Deckungszusage Gebühren zu zahlen hat.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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schneeflocke
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#10

06.05.2014, 21:28

Hallo,

ich denke, dass die Rechtsschutzversicherungen uns dahingehend "bringen" möchten, dass wir die digitale Kommunikation wählen, wie z.B. drebis. Ich glaube, es heißt drebis....oder so ähnlich.... :?

Alles soll automatisiert werden, diese Automatisierung soll zu einer schnelleren Bearbeitungszeit führen und Rückfragen vermeiden. Ich denke weiter, aber das ist nur meine persönliche Meinung, dass Anwälte, die zukünftig nicht dergestalt ihre Anfragen einreichen mit Problemen rechnen müssen und langen, ganz langen Bearbeitungszeiten.

Die "normale" Korrespondenz wird daher in naher Zukunft keine Chance mehr haben. Ich selbst arbeite auch noch nach der alten Methode (ich faxe die Unterlagen oder verschicke sie mit der Post), aber wohl oder übel werde ich mich bald näher in das Thema einarbeiten, weil es wichtig ist, dass wir unkompliziert mit den RS-Versicherungen arbeiten können und wir zeitnah und schnell wissen, ob wir Deckung bekommen oder nicht.

Irgendwann habe ich mich auch daran gewöhnt, den Mahnbescheid ebenfalls "am Computer" im Netz auszufüllen.... :wink:

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach wird bindend, und Versicherungen führen eben ähnliches ein, um effizienter arbeiten zu können.

Wir werden bald alle einen Fragebogen digital ausfüllen, der automatisiert bearbeitet wird... Ja, so wird es sein.

schneeflocke
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