selbstständige Sachbearbeitung durch ReFA
Verfasst: 29.04.2014, 10:12
Liebe Mitstreiter,
ich arbeite in einer Kanzlei, die vorwiegend Unfallsachen bearbeitet. Die außergerichtliche Schadenabwicklung (Korrespondenz mit Mdt., RS, Versicherung und SV) und die Klagevorbereitung bearbeite ich zu über 90 % allein. Wir melden die Schäden per E-Mail an die Versicherungen, der RA mailt dann meine vorbereiteten Schreiben mit seiner Mailadresse und -signatur an die Versicherung. Die normalen Briefe unterschreibt der RA.
Wir sind uns grad uneinig darüber, ob ich das nicht - zumindest, wenn er außer Haus ist - auch selbst erledigen könnte. Entweder "getarnt" mit seinem Absender/Signatur (= keine Signatur mit Karte, sondern nur die automatische Adresszeile an der E-Mail) oder gleich offen mit meiner "Unterschrift". Gedruckte Briefe könnte ich dann "i.A." unterschreiben.
Chef hat Bedenken, dass
1. die Versicherung den Anfall von RA-Kosten bestreiten könnte, wenn ich das offensichtlich allein bearbeite (weil ich ja nicht unter die Personen gem. § 5 RVG falle)
2. evtl. Schwierigkeiten auftauchen könnten, weil ein Fachwirt ja nicht beraten und vertreten darf
3. vielleicht meine Schreiben prozessual dann keine Gültigkeit haben könnten (z.B. Verzugsetzungen), weil es nicht der RA unterschrieben hat
4. letztlich unsere Haftpflichtversicherung sich da im Fall des Falles querlegen könnte.
Mir ist völlig klar, dass ich prozessleitende Schriftsätze an das Gericht und Kostennoten natürlich nicht unterschreiben darf. Andererseits weiß ich aus der ZV, dass hier ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher auch von der ReFa wirksam unterschrieben werden kann, wenn sie die Sachbearbeiterin hierfür in der Kanzlei ist (Fundstelle hab ich aber grad nicht parat). Und die Korrespondenz mit der Versicherung ist ja außergerichtlich.
Hat da jemand von Euch irgendwelche Erfahrungen oder Hinweise dazu?
Viele Grüße, Eure Andrea
ich arbeite in einer Kanzlei, die vorwiegend Unfallsachen bearbeitet. Die außergerichtliche Schadenabwicklung (Korrespondenz mit Mdt., RS, Versicherung und SV) und die Klagevorbereitung bearbeite ich zu über 90 % allein. Wir melden die Schäden per E-Mail an die Versicherungen, der RA mailt dann meine vorbereiteten Schreiben mit seiner Mailadresse und -signatur an die Versicherung. Die normalen Briefe unterschreibt der RA.
Wir sind uns grad uneinig darüber, ob ich das nicht - zumindest, wenn er außer Haus ist - auch selbst erledigen könnte. Entweder "getarnt" mit seinem Absender/Signatur (= keine Signatur mit Karte, sondern nur die automatische Adresszeile an der E-Mail) oder gleich offen mit meiner "Unterschrift". Gedruckte Briefe könnte ich dann "i.A." unterschreiben.
Chef hat Bedenken, dass
1. die Versicherung den Anfall von RA-Kosten bestreiten könnte, wenn ich das offensichtlich allein bearbeite (weil ich ja nicht unter die Personen gem. § 5 RVG falle)
2. evtl. Schwierigkeiten auftauchen könnten, weil ein Fachwirt ja nicht beraten und vertreten darf
3. vielleicht meine Schreiben prozessual dann keine Gültigkeit haben könnten (z.B. Verzugsetzungen), weil es nicht der RA unterschrieben hat
4. letztlich unsere Haftpflichtversicherung sich da im Fall des Falles querlegen könnte.
Mir ist völlig klar, dass ich prozessleitende Schriftsätze an das Gericht und Kostennoten natürlich nicht unterschreiben darf. Andererseits weiß ich aus der ZV, dass hier ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher auch von der ReFa wirksam unterschrieben werden kann, wenn sie die Sachbearbeiterin hierfür in der Kanzlei ist (Fundstelle hab ich aber grad nicht parat). Und die Korrespondenz mit der Versicherung ist ja außergerichtlich.
Hat da jemand von Euch irgendwelche Erfahrungen oder Hinweise dazu?
Viele Grüße, Eure Andrea