Prozessrecht / Familienrecht

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timmy_1982
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#1

01.04.2014, 11:52

Ich weiß nicht, ob die Frage hier her gehört, trotzdem stelle ich sie mal, da ich etwas Hilfe gebrauchen kann:

Habe eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt. Ich vertrete den Ehemann; die Ehefrau hat keinen Anwalt.

Termin war vor kurzem. Dort wurde der Scheidungsantrag und der Versorgungsausgleich besprochen. Alles kein Problem. Es erging auch der Beschluss, in dem die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, sondern noch mit der Beschwerde anfechtbar.

Dann kann der Hinweis von einem Versohrungsträger, dass der Ehemann noch eine Zusatzversicherung hat, die beim Versorgungsausgleich bisher nicht berücksichtigt worden ist. Auf Nachfrage teilte der Ehemann mit, er habe die Zusatzversicherung vergessen. Er will natürlich, dass diese Zusatzversicherung mit in den Versorgungsausgleich einfließt und die Ehefrau ihren Anteil bekommt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? ;-)
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Adora Belle
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#2

01.04.2014, 13:18

Beschwerde gegen die VA-Entscheidung erheben.
Vulpes
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#3

01.04.2014, 13:42

Also ich würde TEIL-Beschwerde gegen den Beschluss nur hinsichtlich des Versorgungsausgleichs einlegen.
Denn soweit ich weiß wäre gem. § 224 BGB die Entscheidung über den Versorgungsausgleich auch erst mit Rechtskraft wirksam und da der Mandant das ja nicht möchte
(Rechtskraft hinsichtlich Scheidung ja - hinsichtlich Versorgungsausgleich NEIN)....

Hat jemand einen anderen Vorschlag??
LG Vulpes
Vulpes
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#4

01.04.2014, 13:42

Adora Belle war mal wieder schneller... Dein Beitrag wurde mir nicht angezeigt :?:
LG Vulpes
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Anahid
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#5

01.04.2014, 14:21

Jetzt mal meine Frage: Kann der Ehemann überhaupt Beschwerde einlegen? Er ist doch nicht belastet durch die Nichtberücksichtigung, sondern die Frau. Und die müsste doch erstmal einen Anwalt bestellen, der die Beschwerde für sie einlegt oder überseh ich hier was? Läuft das im Familienrecht wieder komplett anders hinsichtlich der Einlegung eines Rechtsmittels?
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#6

01.04.2014, 14:34

Natürlich würde die Ehefrau einen Anwalt (soweit ich das weiß) benötigen, aber hier ist ja die Situation: Der EHEMANN (Mdt) WILL, dass die EHEFRAU IHREN TEIL bekommt... finde ich nett vom Mdten (gerade bei Familiensachen eher unüblich)...

Ps. sorry ich muss das Zitieren erst im Übungsforum üben...
LG Vulpes
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#7

01.04.2014, 14:39

Ich sehe das auch so wie Anahid.

@Vulpes: Das ändert doch aber nichts daran, daß der Ehemann durch die Entscheidung des FG gar nicht beschwert und damit auch nicht beschwerdeberechtigt ist. :kopfkratz
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#8

01.04.2014, 14:54

Wenn er ganz sicher gehen will, lässt er den Versorgungsträger Beschwerde erheben, oder halt die Ehefrau. Da keine Mindestbeschwer notwendig ist, halte ich aber auch eine eigene Beschwerde für zulässig. Schließlich setzt er sich mit einer falschen Entscheidung ggf. späteren Schadenersatzansprüchen der Ehefrau aus.
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#9

01.04.2014, 15:59

Danke AB, genau das wollte ich wissen. Wenn natürlich keine Beschwer notwendig wäre, erklärt sich für mich eine entsprechende Berechtigung des Ehemannes, das Rechtsmittel einzulegen. Wobei für mich "keine Mindestbeschwer" nicht mit "gar keine Beschwer" gleichzusetzen ist. Ich also weiterhin daran zweifel, dass der Mann hier überhaupt ein Beschwerderecht hat.

Wenn natürlich der Versorgungsträger in solchen Fällen ein eigenes Beschwerderecht hat, dann würde ich doch mit dem klären, dass der das Rechtsmittel einlegt, da dann die Ehefrau keinen Anwalt beauftragen muss. Hoffe das stimmt so, da ich Familienrecht eher am Rande mache.
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#10

01.04.2014, 16:22

In der Regel macht das eigentlich auch der Versorgungsträger. Ist bei uns schon mehrfach vorgekommen, dass dieser dann nach Zustellung der Entscheidung zum VA Beschwerde eingelegt hat und der Beschluss dann berichtigt wurde.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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