Gericht erlässt KFB nicht

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likema31
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#1

25.03.2014, 12:30

Ich habe hier einen fast 2 Jahre alten Fall, bei dem das Gericht trotz korrekten Antrags und mehrmaliger Nachfragen den KFB nicht erlässt. Ich nehme an, es liegt an der komplizierten Kostenquote, die im Urteil ausgesprochen wurde. :wink:

Zuletzt hatte ich im Dezember eine Frist gesetzt, die ignoriert wurde.

Was kann ich denn jetzt noch tun? Eine Untätigkeitsklage kommt nicht in Betracht, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Irgendwelche Rechtsbehelfe gibt es m. E. nicht. Möglicherweise ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht, aber ob diese zielführend ist?
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PinkLady
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#2

25.03.2014, 12:38

Ich habe mal von einer "Untätigkeitsbeschwerde" gehört. Sie ist gesetzlich noch nicht verankert und wird wohl eher gleichgestellt sein mit der Gegenvorstellung aber es wäre erst einmal ein Ansatz...
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Lämmchen
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#3

25.03.2014, 12:58

Dem Rechtspfleger eine Frist zu setzen, finde ich "ungünstig". Frag doch mal, was dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegen steht - also so ganz höflich. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
likema31
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#4

25.03.2014, 13:10

Lämmchen hat geschrieben:Dem Rechtspfleger eine Frist zu setzen, finde ich "ungünstig". Frag doch mal, was dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegen steht - also so ganz höflich. :wink:
Habe ich schon. Reaktion: Null.

Telefonate wurden ebenfalls geführt. Reaktion: Entsetzen wegen der langen Dauer sowie Versprechungen, dass es bearbeitet wird. Geschehen ist jedoch nichts.

Untätigkeitsbeschwerde hatte ich auch schon im Hinterkopf.
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Adora Belle
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#5

25.03.2014, 13:15

Was ist mit der Verzögerungsrüge, §198 GVG?
likema31
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#6

25.03.2014, 13:29

Adora Belle hat geschrieben:Was ist mit der Verzögerungsrüge, §198 GVG?
Gute Idee, da muss ich mal die Kommentierung dazu nachlesen. Dem Wortlaut nach dürfte die Vorschrift ja auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar sein. Fraglich ist natürlich, wie man den Nachteil begründet, wenn es um eine Kostenquote geht und somit jede Partei Kosten zu tragen hat. Immerhin könnte man argumentieren, dass ohne KFB auch keine Vollstreckung hinsichtlich der Kosten erfolgen kann.
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#7

25.03.2014, 13:39

Das Instrument war jetzt auch mein erster Gedanke. Immerhin kann es eine Rolle spielen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Mir wollte auch mal eine Querulatorin von RAin so ein Ding verpassen, allerdings nach viel zu kurzer Zeit und nur zur Druckausübung. Das ist schön nach hinten losgegangen sehr zum Amusement des Gerichts. :mrgreen:
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#8

25.03.2014, 13:47

@13: Die Sache ist immerhin fast 2 Jahre alt. KFB wurde im September 2012 gestellt! Ich hoffe nicht, dass ich mit einem Antrag nach 198 GVG dann als querulatorisch hingestellt werde.
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Adora Belle
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#9

25.03.2014, 14:38

Du bist schon haftungsrechtlich verpflichtet, entsprechende Anträge zu stellen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
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#10

26.03.2014, 12:43

Bei 2 Jahren wäre ich auch schon lange auf die Barrikaden gegangen. Bei mir waren es seinerzeit ca. 5 Monate.
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