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loqki
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#1
20.03.2014, 09:42
Hi leute
Wir hatten beim LG klage eingereicht und das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet.
Nun ist ein VU gegen den beklagten ergangen weil er seine Verteidigungsabsicht nicht anzeigte.
Ich solle nun den KFA machen.
( ein KFA ist hier richtig oder?)
Sind diese gebühren richtig?
1,3 VG 3100 VV
0,5 TG 3105 VV
PTE
Mwst
Gerichtskosten
Ich danke euch vorab
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cahra
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#2
20.03.2014, 09:44
Richtig!
Viele Grüße von Cahra
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loqki
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#3
20.03.2014, 09:47
Danke
cool!
Mein anwalt sagte "dann kannste ja schonmal den kostnausgleichungsantrag machen"...
Da hat er sich vertan, KFA ist doch richtig?
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Liesel
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#4
20.03.2014, 09:50
KGE? Wobei ich bei einem VU davon ausgehe, daß der Beklagte die Kosten voll zu tragen hat.
LEBE DEN MOMENT
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loqki
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#5
20.03.2014, 09:52
Was isn ein KGE? Ja der beklagte trägt die kosten voll
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Sonnenblume1
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loqki
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#7
20.03.2014, 09:56
Alles klar, danke euch:-)
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Liesel
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#8
20.03.2014, 10:04
KGE = Kostengrundentscheidung
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loqki
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#9
20.03.2014, 10:56
Entschuldigt,
ich sehe gerade dass wir PKH für die erste Instanz bewilligt bekommen haben.
Das spielt jetzt aber keine Rolle, da wir ja "voll gewonnen" haben, oder?
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Liesel
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#10
20.03.2014, 11:15
Wie hoch ist der SW?
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