Seite 1 von 1

Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 18.03.2014, 11:02
von renoHL
Hallo Leute,
habe eine Mdt-in die mich privat -nachdem ich vor über 2 Jahren aus der Kanzlei weg bin- kontaktiert hat und fragte, ob ich ihr sagen könnte ob ggf. noch auszuzahlende Gelder für sie auf den Konto lagen (hatten uns angefreundet und haben bis heute Kontakt).

Klar wüsste ich das, ich weiß aber nicht ob ich dazu was sagen dürfte und habe ihr zunächst gesagt dass ich ihr nicht helfen kann, denn ich gehe davon aus, dass sie das mit dem ehem. Chef selbst abmachen muss. Sie glaubt das nicht recht und gibt keine Ruhe.

Weiß jemand dazu einen § auf den ich sie verweisen kann?

:thx

Re: Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 18.03.2014, 11:19
von Kanzleihund
Die Verschwiegenheitspflicht gilt wohl nicht gegenüber dem eigenen Mandanten :shock: Darauf zu verweisen, halte ich für unmöglich ...

Ich würde aber an Deiner Stelle aus arbeitsrechtlichen Gründen genauso reagieren.

Re: Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 18.03.2014, 11:28
von Kasimir1603
Du bist in der Kanzlei Reno-Fachangestellte gewesen, wie es in Deinem Profil steht, oder?

Re: Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 31.03.2014, 17:12
von renoHL
Jo mehrere Jahre lang (als einzige Fachkraft)

Re: Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 31.03.2014, 17:15
von Adora Belle
Ich halte es für klug, die Dame an den ehemaligen Chef zu verweisen. Du weißt nicht, was dort in der Zwischenzeit an, ggf auch unerfreulicher, Korrespondenz lief. Außerdem kannst Du doch auch gar nichts Belastbares dazu sagen, wenn Du seit 2 Jahren nicht mehr in der Kanzlei bist.

Re: Rsprg. zur Verschwiegenheitspflicht

Verfasst: 11.04.2014, 13:35
von renoHL
:wink1
ich hab nochmal nachgebohrt, er soll kurz vor der Inso. stehen. Ich denke ihr geht es darum, dass sie evtl. ihre Forderungen anmelden will wenns denn so kommen sollte und die Höhe ihrer Ansprüche nicht kennt.

Auf jeden Fall vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde mich da einfach weiter raushalten und weiter standhaft "die Aussage verweigern".

Damit denke ich fahre ich am besten, alleine auch aus dem Grund, dass das Verhältnis mit dem alten Chef kurz vor und nach Beendigung des AV echt gestört war. Wer weiß was er tun würde, er war sehr "kreativ" als es um Kündigungsgründe ging und hat mir wo es ging eins hintenrum "reingewürgt".

:thx