ordnungsgeld / Ordnungshaft

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Jacare
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#1

12.03.2014, 10:35

Wir haben beantagt, ein Ordnugnsgeld, ersatzweise Ordnungshaft gegen den AG festsetzen zu lassen. Ein Ordnungsgeld wurde festgesetzt. Er hat nicht gezahlt. Jetzt möchte ich ihn verhaften lassen. Muss ich dafür einen Haftbefehl beantragen oder kann ich gleich beantragen, ihn verhaften zu lassen?

Danke
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Liesel
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#2

12.03.2014, 10:37

Hast du schon vollstreckt?
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Jacare
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#3

12.03.2014, 10:39

mhm.. was genau meinst du damit? ich hab ihm die Unterlagen zugestellt u. ihm eine Frist gesetzt. Zwangsvollstreckungsauftrag habe ich noch nicht gemacht.. Sollte ich also zuerst einen ZVA machen und wenn der erfolglos ist Verhaftung beantragen?
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#4

12.03.2014, 10:44

Meist wird doch Ordnungshaft angeordnet für den Fall, daß das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann. Steht das nicht so in deinem Beschluss?
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#5

12.03.2014, 10:51

doch, genau so. aber ich dachte, wenn er nicht zahlt, heißt das genau das
Jacare
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#6

12.03.2014, 10:52

wir bekommen das Geld ja auch gar nicht. wieso sollen wir dann vollstrecken?
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#7

12.03.2014, 10:55

Weil "nicht beigetrieben werden kann" heißt, daß die Vollstreckung des Ordnungsgeldes erfolglos gewesen sein muß. :wink:
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#8

30.10.2015, 10:14

Hallo, habe grade den Fall. ZV hat nicht geklappt, da Schuldner öfters nicht angetroffen wurde. Kann ich direkt Haftbefehl beantragen oder muss ich erst normal eV beantragen? Fruchtlosbescheinigung habe ich ja natürlich nicht, hoffe dies ist keine Voraussetzung? Danke, LG
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#9

30.10.2015, 10:25

Nur mal so als Tipp: Damit solche Fälle klar rüberkommen, sollte man immer dabeischreiben ob es sich um ein OG nach §§ 888 oder 890 ZPO handelt, weil deren Verfahrensabläufe unterschiedlich sind.
~ Grüßle ~
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#10

30.10.2015, 10:34

Sorry, Familiensache, 888 ZPO
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