Ach so. Ja dann würde ich dem Gericht auch einfach nur mitteilen, dass der SW nicht so ist, wie angegeben, sondern so wie jetzt geschrieben.
Dann monieren die das bei der Gegenseite und die müssen den Antrag korrigiert einreichen.
Monierung KFA
Aber, das ist doch ein riesiger Unterschied. Statt 198.000 mal eben 397.000 zu nehmen.
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Wenn der Streitwert festgesetzt wurde, ist das ein schon fast unverschämter Versuch, Gebühren zu schinden. So etwas bügelt man mit 1 Satz ab:
...wird mitgeteilt, dass die Rechnung der Gegenseite unter Missachtung der Streitwertfestsetzung vom.. erstellt worden und daher zu berichtigen ist.
...wird mitgeteilt, dass die Rechnung der Gegenseite unter Missachtung der Streitwertfestsetzung vom.. erstellt worden und daher zu berichtigen ist.
~ Grüßle ~
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Keine Ursache. Gruß über die Elbe!
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