Hallo Leute,
in einer OWi-Sache haben wir einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.
Dieser wurde vom Amtsgericht verworfen.
Kann man da noch was machen (Rechtsbehelf) und vor allem welche Frist ist dabei zu beachten?
Ich hab meinen Chef gefragt, der weiß es auch nicht. Der sagte nur: "googles doch mal"
Das hab ich gemacht aber ich hab einfach nichts gefunden.
Schonmal Danke für eure Antworten!
Rechtsbehelf Verwerfung Antrag ger. Entscheidung (OWi)
- Liesel
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Hast du schon mal Mr. Google bemüht?
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- Adora Belle
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Sogar die Forensuche mit AgE + Owi ergibt das hier -> Frist gegen Beschluss bei Owi-Verfahren Ist grad ne Woche alt.
Außerdem gibts noch §62 Abs.2 Satz 3 OWiG. Unanfechtbar, außer im Gesetz steht was anderes. Es kommt also noch darauf an, wogegen Ihr AgE gestellt habt.
Ab hier kannst Du sicher allein weitermachen.
Außerdem gibts noch §62 Abs.2 Satz 3 OWiG. Unanfechtbar, außer im Gesetz steht was anderes. Es kommt also noch darauf an, wogegen Ihr AgE gestellt habt.
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