Einreichung von Schriftsätzen per Telefax?

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Jacare
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#1

28.01.2014, 12:05

Normalerweise bekommt das Gericht ja immer einen Schriftsatz per Post zugesendet, also nur "vorab" per Telefax...

Jetzt ist aber schon bald Termin und es gibt nur eine Anlage.. Kann ich es auch nur per Fax zusenden?
pitz
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#2

28.01.2014, 12:19

Zur Fristwahrung reicht euch ein Telefax, ich würde aber immer den Schriftsatz dann noch "analog" zusenden, weiß allerdings nicht, ob dass ein Muss ist.
http://schraegschrift.de/bgh-e-mail-an-gericht-wahrt-nicht-die-schriftform/ hat geschrieben:Eine kurze Darstellung zur Fristwahrung bei bestimmenden Schriftsätzen per Telefax und E-Mail enthält der Beschluss des BGH vom 4.12.2008, Az. IX ZB 41/08.

Danach kommt es für die Rechtzeitigkeit bei der Übersendung eines Schriftsatzes i.S.d §§ 129 ff. ZPO per Telefax darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Faxgerät des Gerichts vollständig gespeichert worden sind.
sansibar
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#3

28.01.2014, 12:27

Meiner festen Meinung nach MUSS ein Original eingereicht werden.
Die Frist wird gewahrt, wenn das Fax rechtzeitig eingeht UND das Original unverzüglich darauf ebenfalls.
Grüße - sansibar
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#4

28.01.2014, 12:31

Und wenn man die Schriftsätze in mehrfacher Ausfertigung ans Gericht schickt, gibt es eine Kostenrechnung für die Mehrdrucke, weil das Gericht nur ein Exmplar für die Akte ausdrucken muß.
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#5

28.01.2014, 13:52

Schriftsätze sollten im Original eingereicht werden. Wir hatten schon mal den Fall - zu diesem Zeitpunkt war ich im Urlaub - dass mein Chef den Schriftsatz vorab per Telefax an das Gericht geschickt , jedoch das Original vergessen hat. Nach einer Woche haben wir eine schriftliche Aufforderung erhalten, dieses doch bitte nachzureichen.
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#6

28.01.2014, 13:58

Wenn man nicht vorab per Fax schickt sondern ausschließlich per Fax, dann ist das Fax das Original.
pitz
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#7

28.01.2014, 14:03

Ergo reicht - wenn auf dem Fax nicht "vorab per (Tele)Fax" steht - das Fax auch ohne nachträgliche Einsendung des Gefaxten per Post? :-o

edit1: Ergänzung um "des Gefaxten"
edit2: Ergänzung von "edit1" und "edit2"
Zuletzt geändert von pitz am 28.01.2014, 14:05, insgesamt 2-mal geändert.
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#8

28.01.2014, 14:03

Wenn es keine Gegenseite gibt oder aber keine Abschriften erwünscht sind, schicke ich meine Schriftsätze manchmal auch nur per Fax.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#9

28.01.2014, 16:22

Es genügt, das ganze per Fax zu senden. Theoretisch muss man damit rechnen, dass der Faxausdruck der beglaubigten und unbeglaubigten Abschriften vom Gericht in Rechnung gestellt werden. Ist mir aber noch nie passiert, und ich schicke Schriftsätze inklusive Abschriften häufig nur per Fax.
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