Ich hoffe, dass das jetzt richtig ist, wie ich dieses Thema eröffnet habe....
Folgendes:
Unser Mandant Teilerfolg erste Instanz. Gegenseite muss einen Betrag x zahlen.
Wir haben Berufung eingelegt, dann zurückgenommen. Wir müssen den größeren Teil der Kosten I. u. II. Instanz tragen.
Wir haben jetzt die Aufrechnung mit der Klageforderung angezeigt.
Nun lässt uns der Kollege ein Schreiben der RS seines Mdt. zukommen in dem erklärt wird, dass wir nicht aufrechnen können, die RS darauf besteht, dass der Kollege der RS die Kfb´s zukommen lässt, dass diese gegen unseren Mdt. die Kosten vollstrecken können.
Es kann doch nicht zu unserem Nachteil sein, wenn der Gegner RS-versichert ist, oder doch? Ich bin verwirrt. Wann geht denn wirklich der Anspruch über? Geht der überhaupt über in diesem Fall?
Anspruchsübergang Rechtsschutz
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Vielleicht hilft dir ja § 406 BGB weiter.
Oder das Urteil des KG Berlin vom 24.02.2003, zu finden hier:
http://www.jusmeum.de/urteil/kg_berlin/ ... a8290351f5
Oder das Urteil des KG Berlin vom 24.02.2003, zu finden hier:
http://www.jusmeum.de/urteil/kg_berlin/ ... a8290351f5