Mir liegt vorl vollstreckbares Urteil gegen Sicherheitsleistung vor
Gegenseite hat zwischenzeitlich BErufung eingelegt
Soll nun alles in die Wege leiten
Habe bei Mandanten gerade Bürgschaft angefordert
Ich muss aber doch noch gem. Titel Klausel Zustellung, den
Zustellvermerk bei GEricht anfordern oder?
Die Bürgschaft übermittle ich dann an die GEgenseite?
Danke für die Hilfe
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)