Vollstreckung trotz Insolvenz?

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Azubi-Mädchen
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#1

15.01.2014, 15:19

Hallo Foreno´s,
ich brauche mal eine Bestätigung von euch.

Und zwar folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Titel erwirkt, und zwar mit Datum vom 04.01.2010. Nun saß der Schuldner eine Zeit lang in der JVA, ist aber nun entlassen, somit wollten wir eigentlich wieder vollstrecken. Jetzt haben wir aber die Nachricht erhalten, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Das Insolvenzverfahren wurde laut Internet am 04.07.2011 eröffnet.

Da meine Forderung vor der Insolvenzeröffnung ist, darf ich doch nicht vollstrecken und kann meine Forderung nur zur Insolvenztabelle anmelden oder ? § 89 InsO?? Gibt es dafür Fristen oder kann ich das jederzeit anmelden?

Danke :)
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Liesel
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#2

15.01.2014, 15:24

Es gibt eine Anmeldefrist. Die müsste sich auch aus dem Eröffnungsbeschluß ergeben.

Eine verspätete Anmeldung kostet 15,00 Euro (hoffe mal, daß die Höhe noch stimmt).
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#3

15.01.2014, 15:26

Ja. Die Forderung hätte bis zum 15.08.2011 angemeldet werden müssen... Der Insolvenzverwalter müsste mir ja die Höhe der Kosten sagen können... !?
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#4

15.01.2014, 15:48

Nachträgliche Anmeldung ist bis zur Aufhebung des Verfahrens möglich.
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#5

15.01.2014, 15:49

Jein, die bekommt ja nicht der Verwalter, sondern das Gericht = im Gesetz nachgucken ;-)

Ruf aber lieber mal beim Verwalter an und frag nach dem Stand. Wenn das Verfahren schon abgeschlossen ist, kannst du dir die Anmeldung sparen. Ich tipp mal schwer auf IK-Verfahren und dann ist - wenn alles normal läuft - das Verfahren innerhalb von 1 Jahr aufgehoben.
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#6

15.01.2014, 16:16

Ich erreiche beim Insolvenzverwalter leider niemanden... Wenn das Verfahren noch läuft, dann kann ich doch nur meine Forderung zur Tabelle nachträglich anmelden, eine andere Möglichkeit habe ich ja nicht, um meine Forderung geltend zu machen richtig?
Muss ich denn was bestimmtes beachten, weil der Schuldner Antrag auf RS-Befreiung gestellt hat?

Sorry -.-* Insolvenz ist echt nicht meine Stärke.
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#7

16.01.2014, 10:22

Hast Du mal unter Insolvenzbekanntmachungen. de nachgesehen, ob sich dort der Verfahrensstand ergibt. Wie schon von jemandem geschrieben, ich gehe auch schwer davon aus, dass wenn alles normal gelaufen ist, das Verfahren bereits aufgehoben ist und der Schuldner in der WVP ist. Dann kannst Du nicht mehr anmelden.
LG von der Inso-Tante
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#8

16.01.2014, 10:33

Der letzte Auszug ist vom 23.02.2012. Und da steht nur drin, dass dem Schuldner die RS-Befreiung angekündigt wurde und wer Treuhänder ist.
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#9

16.01.2014, 10:35

Wuh. Hab da jemanden erreicht beim Insolvenzverwalter. Die gute Frau teilt mir mit, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist aber der Schuldner sich in der WVP befindet. Welche Möglichkeiten habe ich denn nun? Anmelden kann ich dann ja nun nicht mehr ... wenn ich das richtig verstanden habe. Kann ich dann ganz normal wieder vollstrecken?
Eve80
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#10

16.01.2014, 10:40

Nee, Titel einrahmen und bestaunen...

Da kannst du leider nix mehr machen, außer abwarten, ob ihm die RSB versagt wird. Wenn sie ihm erteilt wird, Pech gehabt.
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