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Fristennotierung

Verfasst: 27.03.2006, 08:26
von Kathy
Hab da mal wieder was gefunden:

So war das übrigens in meiner Ex-Kanzlei

1. Beschluss vom 6.2.2006, Az: II ZB 1/05

Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn nicht nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft der Anwaltskanzlei für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es vielmehr möglich ist, dass mehrere Büroangestellte hierfür zuständig sind. Dasselbe gilt, wenn Fristennotierung und -überwachung einer noch in der Ausbildung befindlichen Kraft übertragen werden.

Verfasst: 27.03.2006, 10:20
von Lucie
Wie verhält es sich denn, wenn die Fristensekretärin Urlaub macht? Das wäre bei uns z. B. gerade der Fall. Und ich bin definitiv keine RA-Gehilfin, sondern Bürokauffrau und habe keine Ausbildung diesbezüglich. Geht mein Chef damit also ein Risiko ein, wenn ich was falsch eintrage? - Sicher, oder?

Verfasst: 27.03.2006, 10:36
von Kathy
Dein Chef ist so oder so verpflichtet die Eintragungen zu überprüfen.

Bei einer Fachkraft, die schon jahrelang die Fristen notiert, muss er stichprobenartig überprüfen und ich denke doch, dass er, wenn die Fristennotiererin im Urlaub ist, dass er dann diejenige, die das für die Kollegin übernimmt, überprüfen muss.

Eigentlich müsste er das schon aus eigenem Interesse machen, da ja jede versäumte Frist auf seine Kappe geht und nicht auf Eure.

Wenn er jetzt bei einem Fristversäumnis sagt, dass seine Fachkraft in Urlaub war und die Vertretung das vergessen hat einzutragen wird er keine Wiedereinsetzung bekommen, da er ja die Eintragung der Frist zu überwachen hat.

Verfasst: 27.03.2006, 20:09
von Annile
Mal so ne Frage.. passiert es bei Euch häufiger, dass eine Frist versäumt wird? Habe es bei uns bisher nur einmal mitbekommen...

Verfasst: 28.03.2006, 08:20
von Kathy
Nee, Gott sei Dank nicht (denn ich bin ja immer zuständig gewesen).

Das wär ja ne absolute Katastrophe.

Verfasst: 28.03.2006, 08:29
von Lucie
Einmal, als ich vor 12 Jahren hier angefangen hab, hat die damalige Fristensekretärin eine vergessen einzutragen. Sie musste tatsächlich meinem Chef Schadenersatz leisten in Form von monatlichen Geldraten in Höhe von DM 50,00!

Deshalb hat es mich auch so interessiert, was passieren würde, wenn ich eine Frist verpaddle.

Aber seither ist nichts derartiges wieder vorgekommen.

Verfasst: 28.03.2006, 08:33
von Kathy
:shock: Das geht ja gar nicht :protestier
Der spinnt doch :!:

ER ist verpflichtet, die Fristeintragung zu kontrollieren.

Der sollte vielleicht nochmal ein bisschen §§§ pauken wie das Verhältnis und vor allem die Haftung zwischen Dienstherr und (weiß nimmer wie das Gegenstück heißt) ist. :rumhack

Dem hätt i keinen Cent gegeben, soll er seinen Pflichten nachkommen :!: :!: :!:

Auch eine ReFa kann mal einen Fehler machen.

Verfasst: 28.03.2006, 08:52
von happykitcat
Hi,

ich schließe mich mit meiner Meinung Kathy an und außerdem muss doch jeder Anwalt eine Haftpflicht haben, die in solchen Fällen eintritt, oder habt ihr die nicht :?:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3

Verfasst: 28.03.2006, 10:34
von Lucie
Dochdoch, die HV haben wir. Müssen wir bzw. er haben.

Da bin ich auch voll und ganz eurer Meinung; von mir würde der keinen Cent sehen, und wenn ich zu einem Anwaltskollegen deswegen gehen müsste. Die Kollegin war damals knapp über 50 Jahre, die hat sich sonstwas für Vorwürfe gemacht. Ihr ganzes Arbeitsleben lang ist ihr nie etwas derartiges passiert. Muss man sich mal vorstellen.

JEDER sagt, ich soll mir einen anderen Chef suchen, aber erst mal einen FINDEN... Muss da heute sowieso nach was klären mit IHM, ich berichte dann mal, was dabei rausgekommen ist.