Berufungsrücknahme

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
loqki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 24.06.2013, 11:09
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

20.12.2013, 12:41

Huhu Leute,

wir hatten Berufung eingelegt und begründet.
Der Gegenanwalt hatte sich legitimiert und erwidert.

Dann haben wir einen Hinweisbeschluss erhalten, (Senat erwägt Zurückweisung der Berufung)

Wir haben die Berufung zurückgenommen.
und heute kam der KFA der Gegenseite (1,6 VG, + PTE u. 19% Mehrwertsteuer).

Die Frage: Wir machen keine Kosten geltend, richtig?!

Danke für eure Hilfe
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#2

20.12.2013, 12:48

nein, ihr habt die Berufung ja zurückgenommen. Könnt also nur gegenüber dem Mandanten abrechnen
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
loqki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 24.06.2013, 11:09
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

20.12.2013, 12:49

Supi, DANKE !!!!!
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#4

26.09.2016, 14:16

hallo Ihr lieben,
wir haben Berufung eingelegt und ohne Begründung die Berufung zurückgenommen. Kann ich da eine 1,1 oder 1,6 Gebühr abrechnen? Bin mir irgendwie nicht sicher.
Habe eine 1,6 abgerechnet, mein Chef meint aber ich solle noch mal schauen.
Danke
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#5

26.09.2016, 14:20

Lori79 hat geschrieben:wir haben Berufung eingelegt und ohne Begründung die Berufung zurückgenommen. Kann ich da eine 1,1 oder 1,6 Gebühr abrechnen?
welche VV Nummern kommen denn in Frage? lies dir die mal durch, dann solltest du dir das direkt selbst beantworten können. ;)
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

26.09.2016, 14:32

Ok, Danke also 1,1 :-)
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

26.09.2016, 14:38

Lori79 hat geschrieben:Ok, Danke also 1,1 :-)
nein.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Antworten