Huhu Leute,
wir hatten Berufung eingelegt und begründet.
Der Gegenanwalt hatte sich legitimiert und erwidert.
Dann haben wir einen Hinweisbeschluss erhalten, (Senat erwägt Zurückweisung der Berufung)
Wir haben die Berufung zurückgenommen.
und heute kam der KFA der Gegenseite (1,6 VG, + PTE u. 19% Mehrwertsteuer).
Die Frage: Wir machen keine Kosten geltend, richtig?!
Danke für eure Hilfe
Berufungsrücknahme
- Kasimir1603
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nein, ihr habt die Berufung ja zurückgenommen. Könnt also nur gegenüber dem Mandanten abrechnen
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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hallo Ihr lieben,
wir haben Berufung eingelegt und ohne Begründung die Berufung zurückgenommen. Kann ich da eine 1,1 oder 1,6 Gebühr abrechnen? Bin mir irgendwie nicht sicher.
Habe eine 1,6 abgerechnet, mein Chef meint aber ich solle noch mal schauen.
Danke
wir haben Berufung eingelegt und ohne Begründung die Berufung zurückgenommen. Kann ich da eine 1,1 oder 1,6 Gebühr abrechnen? Bin mir irgendwie nicht sicher.
Habe eine 1,6 abgerechnet, mein Chef meint aber ich solle noch mal schauen.
Danke
- niva
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welche VV Nummern kommen denn in Frage? lies dir die mal durch, dann solltest du dir das direkt selbst beantworten können.Lori79 hat geschrieben:wir haben Berufung eingelegt und ohne Begründung die Berufung zurückgenommen. Kann ich da eine 1,1 oder 1,6 Gebühr abrechnen?
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