Kündigungsschklage, örtliche Zuständigkei, bin sehr unsicher

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E_S
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#11

20.12.2013, 13:40

öhm, das ist eine außerordentliche fristlose Kündigung. denke daher, dass es doch geht oder?
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#12

20.12.2013, 13:42

Nein, es ist dann eine Feststellungsklage. Der Unterschied ist der Streitwert.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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pitz
...wegen der Kekse hier
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#13

20.12.2013, 14:52

E_S hat geschrieben:Hast du doch Zweifel, dass es nicht richtig ist?!?
Neee, ich bin mir sicher, aber ich weiß gerne, ob ich richtig lag oder nicht. Gerade falls es bei mir auch mal relevant wird. ;)
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