Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
In den letzten Wochen habe ich vermehrt Probleme mit der Rechtsschutzversicherung. Wenn wir eine Kündigungsschutzklage einreichen, wird ein Weiterbeschäftigungsantrag, Feststellungsantrag dass das Arbeitsverhältnis weiterbesteht und ein Zeugnisantrag gestellt.
Dies ist aus prozesstaktischen Gründen auch sinnvoll, wie man jedem Fachbuch entnehmen kann.
Leider deckt die RSV diese Anträge nicht.
Gibt es Rechtssprechung hierzu oder gute Begründungen, um die RSV umzustimmen?
VG Tanja