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Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:49
von Kukuk
Hallo liebe Helfer :/

ich brauche eure hilfe :)


Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?

Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen :roll: :heul

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:51
von Frau Cindy
Hast du denn mal nachgelesen, was im 91a ZPO steht?

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:55
von Kukuk
ja da steht ja nur dass das Gericht über Kosten entscheidet unter berücksichtigung des sach- u streitstandes.

also bleibt der kfa gleich..?

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:56
von Inara
les mal nach, ist dann eindeutig :wink:

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:56
von Frau Cindy
Kukuk hat geschrieben:also bleibt der kfa gleich..?
Genau.

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 14:58
von Kukuk
:thx :thx :thx :thx :thx :thx

Re: Kostenfestsetzungsbeschluss

Verfasst: 20.11.2013, 15:14
von peppo
Kukuk hat geschrieben:Hallo liebe Helfer :/

ich brauche eure hilfe :)


Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?

Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen :roll: :heul
Wenn eine Entscheidung auf einer bestimmten Norm beruht, die Entscheidung also aufgrund dieser Norm gefällt wurde, wäre es doch absolut unlogisch, wenn die herangezogene Norm die gefällte Entscheidung wieder abändert. Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut, dass mit dem Paragrafen lediglich die rechtliche Grundlage für die Entscheidung mitgeteilt wird, also auf welche Norm sich die Entscheidung stützt.