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Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:49
von Kukuk
Hallo liebe Helfer :/
ich brauche eure hilfe
Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:51
von Frau Cindy
Hast du denn mal nachgelesen, was im 91a ZPO steht?
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:55
von Kukuk
ja da steht ja nur dass das Gericht über Kosten entscheidet unter berücksichtigung des sach- u streitstandes.
also bleibt der kfa gleich..?
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:56
von Inara
les mal nach, ist dann eindeutig
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:56
von Frau Cindy
Kukuk hat geschrieben:also bleibt der kfa gleich..?
Genau.
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 14:58
von Kukuk
Re: Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 20.11.2013, 15:14
von peppo
Kukuk hat geschrieben:Hallo liebe Helfer :/
ich brauche eure hilfe
Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen
Wenn eine Entscheidung auf einer bestimmten Norm
beruht, die Entscheidung also
aufgrund dieser Norm gefällt wurde, wäre es doch absolut unlogisch, wenn die herangezogene Norm die gefällte Entscheidung wieder abändert. Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut, dass mit dem Paragrafen lediglich die rechtliche Grundlage für die Entscheidung mitgeteilt wird, also auf welche Norm sich die Entscheidung stützt.