Hallo an Alle,
Wir haben für die Mandanten einen Vergleich abgeschlossen. Unter Punkt 3. des Vergleichs wird der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich auf 12.000,00 € festgesetzt. Der eingeklagte Betrag war allerdings höher, so dass wir den Streitwert anheben lassen wollen.
Jetzt bin ich etwas unsicher, ob die Streitwertbeschwerde das richtige Rechtsmittel ist. Es ist zwar im Protokoll als Vergleichsinhalt aufgeführt, hierüber wurde aber im Termin nicht gesprochen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Streitwertbeschwerde Vergleich
- Anahid
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Wenn im Termin über den Streitwert nicht gesprochen wurde, dann kannst Du natürlich Streitwertbeschwerde einlegen. Eine andere Möglichkeit hast Du ja auch gar nicht, um gegen den Streitwert anzukommen. Irgendwie Zahlendreher oder so kann das nicht sein? Sonst würd ich nämlich einfach mal bei Gericht anrufen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Vielen Dank für Deine Antwort. Die haben den vorläufigen Streitwert festgesetzt, obwohl im Laufe des Verfahrens der Klageanspruch durch die Gegenseite erhöht wurde. Ich war mir nur nicht sicher, weil der Streitwert ja nicht im Beschlusswege festgesetzt wurde. Deshalb zögerte ich mit der Beschwerde. Werde ich aber so machen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Der Streitwert wurde nur vorläufig festgesetzt? In dem Fall könntest Du keine Beschwerde einlegen, da es keine endgültige Festsetzung ist. Aufgrund der Beendigung durch Vergleich war ich davon ausgegangen, dass es sich um die endgültige Streitwertfestsetzung handelt.
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Nein, er war vorher vorläufig festgesetzt und die haben in dem Vergleich den vorläufig festgesetzten als endgültigen übernommen.
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Hab mich falsch ausgedrückt, Sorry
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Macht ja nix. Aber das erklärt vielleicht die falsche Festsetzung. Wenn die Klageerhöhung nach der Festsetzung des vorläufigen Streitwerts war, wurde das vielleicht übersehen. Vielleicht doch mal anrufen bei Gericht?
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