Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier irgendwie einen Denkfehler und weiß nicht weiter.
Die Anwälte beider Beteiligten haben außergerichtlich eine unterhaltsrechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt einer Abfindungszahlung geschlossen. Die Zahlung war mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vereinbarung sofort fällig. Gezahlt wurde bisher nichts. Auf bisherige Aufforderungen hat der Gegner nicht gezahlt.
Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist in der Vereinbarung nicht enthalten.
Ich bin der Meinung, dass man die Abfindungserklärung jetzt nur klageweise geltend machen kann. Ist das richtig?
ZV aus außergerichtlicher unterhaltsrechtlicher Vereinbarung
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, da bleibt nur die gerichtliche Geltendmachung. Wobei zu überlegen ist, ob aufgrund der schriftlichen Vereinbarung nicht ein Urkunden-Verfahren (MB oder Klage) eingeleitet wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.