Räumungs- und Zahlungsklage

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lisa1902
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#1

23.10.2013, 10:23

Woraus ergibt sich eig. der Streitwert?
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
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gabrielle
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#2

23.10.2013, 10:30

§ 23 S. 1 RVG → § 48 Abs. 1 S. 1 GKG → $ 41 Abs. 2 GKG. Nebenkosten sind bei der Berechnung des Gegenstandswerts nicht zur berücksichtigen, da diese nach Verbrauch abgerechnet werden (§ 41 Abs. 1 S. 2 GKG). Ebenfalls sind noch die Mietrückstände hinzuzurechnen zum Gegenstandswert.
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Lämmchen
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#3

23.10.2013, 10:31

Aus dem GKG.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
supibaerchi
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#4

23.10.2013, 10:39

Jahreswert Nettokaltmiete (f. Räumung)
+ Zahlungsrückstand
+ evtl. Nettokaltmiete entspr. eingeklagte zukünftige Leistung
Liebe Grüße
Bärchi
lisa1902
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#5

23.10.2013, 12:50

Dankeschön an alle :)
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
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