Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Klage über 4428,76 €, schriftliches Vorverfahren. Verteidiungsabsichtserklärung unsererseits und in einem weiteren Schriftsatz Anerkenntnis über einen Teilbetrag von 2831,78 €. Daraufhin erging ein Anerkenntnisurteil über diesen Betrag. Danach weiterer Erwiderungsschriftsatz der Gegenseite und Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung. Nach der mündlichen Verhandlung wurden noch weitere wechselseitige Schriftsätze gewechselt und letztendlich doch verglichen.
Gericht teilt folgende Streitwerte mit: bis zum 12.03.(Erlass Teil-Anerkenntnisurteil) auf 4428,76 € und danach auf 1.596,98 €.
Meine Frage also: Nach welchem Wert kann die 1,2 TG berechnet werden? Auch nach 4428,76 € wegen Teil-Anerkenntisurteil oder doch nur nach 1596,98 €?
Sie Sache eilt etwas, weshalb ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar wäre.