Gegner in einer Unfallsache
Verfasst: 02.10.2013, 15:36
Hallo liebe Leute,
nachdem meine Google-Suche nichts gebracht hat, versuche ich es einfach mal hier:
Folgender Sachverhalt:
Eine Mandantin hatte einen Unfall (keinen Verkehrsunfall) und es geht nun darum, die Klage an den "richtigen" Beklagten zu stellen.
Soweit ich weiß, kann bei einem Verkehrsunfall der Halter, der Fahrer und die Versicherung verklagt werden - wie sieht es nun aus, wenn es sich nicht um einen Verkehrsunfall handelt?
Im vorliegenden Fall gibt es einen Gegner (eine Firma) und seine Haftpflichtversicherung. Die komplette Korrespondenz lief über die gegnerische Versicherung - sie haben letztlich eine Regulierung abgelehnt. Daraufhin haben wir den Gegner angeschrieben, ob er einstehen will - es hat wieder die Versicherung reagiert und darauf hingewiesen, dass der Schriftverkehr mit ihr zu führen sei und sie bei ihrer Meinung bleiben.
Grundlage beim Verkehrsunfall ist ja § 115 VVG - diese Vorschrift bezieht sich auf das Pflichtversicherungsgesetz und dieses bezieht sich ja nur auf Kraftwagen... gibt es eine ähnliche Vorschrift für private/berufliche Haftpflichtversicherungen?
Sollte die Klage nur gegen den Gegner gerichtet werden oder sollte auch hier analog zu Verkehrsunfallsachen die Klage gegen den Gegner als Beklagten zu 1) und gegen die Versicherung als Beklagte zu 2) erhoben werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Thomas
nachdem meine Google-Suche nichts gebracht hat, versuche ich es einfach mal hier:
Folgender Sachverhalt:
Eine Mandantin hatte einen Unfall (keinen Verkehrsunfall) und es geht nun darum, die Klage an den "richtigen" Beklagten zu stellen.
Soweit ich weiß, kann bei einem Verkehrsunfall der Halter, der Fahrer und die Versicherung verklagt werden - wie sieht es nun aus, wenn es sich nicht um einen Verkehrsunfall handelt?
Im vorliegenden Fall gibt es einen Gegner (eine Firma) und seine Haftpflichtversicherung. Die komplette Korrespondenz lief über die gegnerische Versicherung - sie haben letztlich eine Regulierung abgelehnt. Daraufhin haben wir den Gegner angeschrieben, ob er einstehen will - es hat wieder die Versicherung reagiert und darauf hingewiesen, dass der Schriftverkehr mit ihr zu führen sei und sie bei ihrer Meinung bleiben.
Grundlage beim Verkehrsunfall ist ja § 115 VVG - diese Vorschrift bezieht sich auf das Pflichtversicherungsgesetz und dieses bezieht sich ja nur auf Kraftwagen... gibt es eine ähnliche Vorschrift für private/berufliche Haftpflichtversicherungen?
Sollte die Klage nur gegen den Gegner gerichtet werden oder sollte auch hier analog zu Verkehrsunfallsachen die Klage gegen den Gegner als Beklagten zu 1) und gegen die Versicherung als Beklagte zu 2) erhoben werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Thomas